Feldpost

Begonnen von Ulla, Di, 12. August 2008, 16:14

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Ulla

Die Feldpost im 2.Weltkrieg

Die Feldpost und die damit ausgegebenen Feldpostnummer ist noch heute ein wichtiger Bestandteil zur Suche nach Gefallenen und Vermissten. Auch wer seine "Vorfahren aufarbeitet" wird auf die Entschlüsselung der Fp-Nr. angewiesen sein.
Hier einmal eine grundlegende Abhandlung über die Feldpost.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Feldpost

Feldpost im Zweiten Weltkrieg [Bearbeiten]
Feldpost mit Einschreiben
Feldpost mit Einschreiben

Man unterschied zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von Wehrmachtsdienstsstellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten versandt wurden. Der Kreis der Berechtigten bestand nicht nur aus den Angehörigen der drei Waffengattungen Heer, Luftwaffe und Marine im aktiven Dienst, sondern auch aus den SS-Verfügungstruppen, Divisionen, der SS-Totenkopf-Division, der Polizei-Divisionen und den anderen selbständigen Verbänden der SS-Verfügungstruppen. Zivilpersonen, die den Wehrmachtsangehörigen gleichgestellt waren (§ 35 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935) und den Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die im Operationsgebiet im Dienste der Wehrmacht eingesetzt waren (zu dieser Gruppe zählten auch Privatpersonen, die sich in einem Dienstverhältnis zur Kriegswehrmacht befanden und bei ihr Unterkunft und Verpflegung erhielten), konnten die Feldpost ebenfalls benutzen. Voraussetzung war die Zuteilung einer Feldpostnummer an die Einheit oder die Dienststelle, bei Benutzung einer offenen Anschrift war die Unterkunft und Verpflegung durch die Wehrmacht in Natur oder durch Tagegelder usw. ausschlaggebend.
Zurück - Gefallen für Großdeutschland
Zurück - Gefallen für Großdeutschland

Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen (bis 250 g), Päckchen (bis 1 kg), Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld bis 1000 RM, Postanweisungen und Zahlkarten vom Felde bis 1000 RM, einige Zeitungen Feldpostzeitungspakete und Telegramme. Gewichtsüberschreitungen wurden bei Briefen bis 25 g und bei Päckchen bis 100 g toleriert. Militärische Dienststellen konnten zusätzlich noch Sendungen unter Einschreiben oder als Wertbrief versenden, ebenso Pakete. Völlig ausgeschlossen waren Postaufträge, Postnachnahmen, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Rückscheinsendungen und telegraphische Zahlungsanweisungen.

Bei den Privatsendungen wurden folgende Gebühren erhoben: Päckchen bis 1000 g 20 Pf. Für Post und Zahlungsanweisungen ins Feld, Feldpostanweisungen und Feldzahlkarten vom Felde und Telegramme die übliche Inlandsgebühr. Für Zeitungen wurde die Hälfte der Bestellgebühr dem Verleger in Rechnung gestellt. Zeitungspakete kosteten 20 Pf je angefangenes Kilogramm. Päckchen aus der Heimat mussten freigemacht werden, Päckchen in die Heimat sollten freigemacht werden. Es wurde dann nur der einfache Fehlbetrag erhoben, dies galt auch für Päckchen innerhalb der Wehrmacht.

Alle Sendungen hatten den Vermerk ,,Feldpost" und die genaue Anschrift des Absenders zu tragen. Auf Sendungen von Dienststellen und Angehörigen von Einheiten mit getarnter Anschrift durfte als Absenderangabe nur die Feldpostanschrift verwendet werden. Die Feldpostsendungen von Wehrmachtsangehörigen mussten entweder bei einem Feldpostamt eingeliefert werden oder mit Briefstempel oder Dienstsiegelabdruck der Einheit versehen durch eben diese Einheit bei einem Postamt zur Weiterbeförderung eingeliefert werden. Die Einlieferung durch Briefkästen war einzuschränken. Sendungen, die diese Bedingungen nicht erfüllten, wurden wie normale Sendungen mit den Gebühren des öffentlichen Postdienstes belegt. In der Anschrift der Sendungen an die Soldaten mussten Dienstgrad und Name des Empfängers angegeben sein, dazu entweder die fünfstellige Feldpostnummer oder bei offener Anschrift die volle Dienstanschrift seiner Wehrmachtseinheit. Sendungen mit der Privatanschrift des Empfängers unterlagen den öffentlichen Gebühren. Diese Bestimmungen traten am 1. April 1940 in Kraft.

Bald schon wurde das Gewicht für Feldpostbriefe auf 100 g gesenkt. Private Feldpostsendungen über 100 g galten nun bis 250 g portofrei als Päckchen. Päckchen über 250 g bis 1 kg kosteten weiter 20 Pf. Es war aber durchaus möglich, dass der Päckchenverkehr für einige Zeit in Richtung Front oder in Richtung Heimat oder überhaupt völlig eingestellt wurde, das Amtsblatt berichtet immer wieder darüber. Es scheint, dass diese Versandart nicht ganz problemlos war. Im Dezember 1940 wurde das Gewicht für die portofreie Beförderung auf 275 g angehoben.


Gruß Ulla

"Das Wertvollste, was der Mensch besitzt, ist das Leben. Es wird ihm nur ein einziges mal gegeben......" (N.Ostrowski)