Zerstörer- Kriegsabzeichen

Begonnen von Hubert, Mi, 18. Januar 2012, 19:34

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Hubert

      Bei der Besetzung von Norwegen durch die Deutsche Wehrmacht hatte eine Gruppe von zehn Zerstörern der Deutschen Kriegsmarine die Aufgabe, unter der Führung des Führers der Zerstörer, Kommodore Bonte, das schwache Gebirgsjäger- Regiment 139 unter Generalmajor Dietl in Narvik zu landen. Nach der reibungslosen Ausbootung der Gebirgsjäger griffen überlegene britische Seestreitkräfte die Gruppe Narvik der Zerstörer an und versenkte sie am 10. April 1940. Kommodore Bonte fiel mit einem Teil der Besatzungen, während der Rest Teil der Kampfgruppe in Narvik wurde.
    Durch diese und andere Ereignisse veranlaßt, stiftete der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder, am 4. Juli 1940 das Zerstörer- Kriegsabzeichen.
    Der vollständige Wortlaut des Stiftungserlasses lautet:

    1. Vor Narvik und auf manch kühnen Fahrt gegen England haben die Zerstörer sich unter der Führung ihres tapferen Kommodore Bonte (gemeint ist Friedrich Bonte) unvergänglichen Ruhm erworben. Als Ehrung dieser Taten und zum Ansporn für die junge Mannschaft ordne ich die Einführung eines Zerstörer-Kriegsabzeichens an.

    2. Das Abzeichen wird durch den F.d.Z. (Führer der Zerstörer, gemeint ist hiermit wieder Bonte) verliehen.

    3. Das Abzeichen kann den Besatzungsmitgliedern der in Narvik eingesetzten Zerstörern verliehen werden. Ich behalte mir vor, die Verleihung dieses Abzeichens aufgrund besonderer Leistungen auch an Besatzungsmitglieder anderer Zerstörer, der Torpedoboote und Schnellboote zu genehmigen.

    4. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939 in und außer Dienst getragen.


Obwohl eine Verleihung an die Besatzung von Schnellbooten in dem Stiftungserlaß vom 4. Juli 1940 schon vorgesehen war, hielt es der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine für erforderlich, dies besonders zu betonen. So kam es zu dem Nachtrag vom 12. August 1940, in welchem es hieß:

>>In Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Schnellboote ordne ich an, dass das Zerstörer-Kriegsabzeichen nunmehr auch an Schnellbootbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind bewährt haben, verliehen werden kann. An Schnellbootsbesatzungen wird das Abzeichen durch den Führer der Torpedoboote verliehen.<<

Die detaillierten Verleihungsbedingungen datiert vom 11. September 1940 und lauten in den Absätzen I u.III und V wie folgt:

    I. Allgemeine Bedingungen
        Würdigkeit
        gute Führung
        keine Arreststrafe in den letzten 6 Monaten

    II. Besondere Bedingungen
        a) Teilnahme an drei Gefechten oder drei offensiven Minenunternehmen oder zwölf Feindunternehmen oder
        b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltaten oder
        c) Teilnahme an einem hervorragenden Unternehmen nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals. Bei den Besatzungen der in Narvik eingesetzten Zerstörer brauche keine besonderen Verleihungsbedingungen erfüllt zu sein.

    III. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
        a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist, oder
        b) in besonderen Fällen an Verwundete.

Kurze Zeit später erließ der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine einen weiteren Nachtrag zur Verleihung des Kriegsabzeichens. Am 22. Oktober 1940 hieß es:

>>In Anerkennung der geleisteten Waffentaten der Torpedoboote ordne ich an, dass das Zerstörer-Kriegsabzeichen an an Torpedobootsbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind besonders bewährt haben, verliehen werden kann.<<
   
     Mit Datum vom 15. November 1940 kam in Fortfall bei den Allgemeinen Bedingungen >>keine Arreststrafen in den letzten sechs Monaten<<.

     Am 4. Oktober 1943 wurde in den Verleihungsbedingungen folgende Änderungen befohlen:

  >>a) Teilnahme an 3 Gefechten oder drei offensiven oder sechs defensiven Minenunternehmungen im feindlichen Ortungsbereich oder sechs Feindunternehmungen mit Waffenerfolg oder sechs weitreichende Sondergeleite oder zwölf sonstige Unternehmungen. Die erweiterten Bedingungen treten rückwirkend mit Beginn des 5. Kriegsjahres in Kraft.<<

    Der Befehl des Oberbefehlshaber der Kriegsmarine zum zweiten Jahrestag der Norwegen-Besetzung mit der Verleihung des Flotten-Kriegsabzeichen - siehe S.132- galt sinngemäß auch für die Verleihung des Zerstörer- Kriegsabzeichens.
    Der Entwurf des Zerstörer-Kriegsabzeichen stammte von dem Graphiker Paul Casberg in Berlin. Für den dargestellten Zerstörer verwandte der Künstler den Z 21 >> Wilhelm Heidkamp<< - erkennbar an dem Klipperburg und der Form des Artillerie-Leitstandes. Die realistische Darstellung ist leicht stilisiert.



Quelle: Auszeichnu8ngen des Deutschen Reiches
            Kurt G.- Klietmann

Grüße Hubert 
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

harbec


... dazu dann das passende Abzeichen aus BM
von Schwerin Berlin. Bei Fragen dazu bitte melden.