Frontflugspangen

Begonnen von Hubert, Sa, 07. Januar 2012, 20:50

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Hubert

  Diese neuartige Auszeichnung der Luftwaffe greift in ihrer Form auf die Fliegerspangen der zivilen Luftfahrt zurück. Nach ihrer Stiftung ergaben sich an der Front zahlreiche Unklarheiten über ihren Charakter und ihre Verleihung , so daß sich der Reichsminister der Luftwaffe am 18. April 1941 veranlaßt sah, Unklarheiten in der Folgenden Form zu beseitigen:

>>1. Es ist nicht angängig, die Frontflug-Spange mit anderen Kriegsauszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen in Beziehung zu setzen  oder Vergleiche hinsichtlich Rang, Stufung und Bewertung anzustellen. Sie ist vielmehr in jeder Formen eine Auszeichnung, die den Träger als einen Mann kennzeichnet, der sich beim Fronteinsatz in der Luft bewährt hat.

2. Der Fronteinsatz in der Luft ist infolge der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse im modernen Luftkrieg so ungeheuer mannigfaltig und unterschiedlich, daß ein einheitlicher Wertmesser für den Begriff "Frontflug" nicht gefunden werden kann. Es kann daher nicht den Geiste der Stiftung entsprechen, wenn Vergleiche innerhalb der Waffenarten oder mit anderen Waffenarten gezogen werden. Wenn ich einerseits den betreffenden Kommandeuren zur Pflicht mache, bei der Prüfung der Verleihungsanträge den Sinn, der der Stiftung innewohnt, zu wahren, so erwarte ich anderseits von dem Kameradschaftsgeist der Beliehenen, daß sie unangemessene Vergleiche, die Neid und Mißgunst begünstigen, zu unterlassen.<< Am 30.Jannuar 1941 unterschrieb Göring in seinem Hauptquartier die Stiftungsurkunde der Frontflug-Spange für das fliegende Personal. Diese Stiftungsurkunde beginnt mit den Worten:

>>Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung vor dem Feind genehmige ich die Erfüllung der Frontflug-Spange für fliegendes Personal. Die Verleihung der Frontflug-Spange hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen; eine Verleihung >>ehrenhalber<< schließe ich ausdrücklich aus. Für genauestes Einhalten der Verleihungsbestimmungen sind mir die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich. Diese Stiftungsurkunde ist der Truppe seitens der Kommandeure usw. unter versammelter Mannschaft bekanntzugeben.<<

   Mit Datum vom gleichen Tage wurden die Bestimmungen für dir Verleihung bekanntgegeben:

>>1. Die Frontflugspange wird in 3 verschiedenen Ausführungen in Metall verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz bei Jagd-, Zerstörer - und Schlachtverbänden, bei Kampf- und Sturzkampf-, sowie Transport- und L.L. Verbänden, bei Aufklärungs-, und Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln.
2. Der Anzahl der durchgeführten Frontflüge entsprechend erfolgt die Verleihung der Frontflug-Spange
ab 20 Frontflügen in Bronze,
ab 60 Frontflügen in Silber,
ab 110 Frontflügen in Gold.
Bei Verleihung in Silber ist die bereits getragene Spange in Bronze, bei der Verleihung abzulegen und zurückzugeben.
Frontflüge, die bereits bei einer anderen Waffengattung durchgeführt wurden, sind bei Verleihung der nächsthöheren Frontflug - Spange auf die erforderliche Gesamtzahl anzurechnen.
3. Die Frontflug - Spange wird unmittelbar über der kleinen bzw. großen Ordensschnalle in und außer Dienst getragen.
4. . . .
5. Für die Verleihung der Frontflug-Spange  kommen alle Soldaten des fliegenden Personals in Frage, die im Besitz eines ihrer Verwendung entsprechenden Lw.- Scheines sind: Flugzeugführer, Beobachter, Bombenschützen, Bordfunker, Bordmechaniker, Bombenschützen, und Kriegsberichter ; desgleichen Beamte, Angehörige des Ingenieur- und Nautikerkorps, die in Ausübung ihres Dienstes zu Front- bzw. Feindflügen eingesetzt worden sind.
6. Frontflüge im Sinne dieser Bestimmungen sind Flüge, die bis mindestens 30 km hinter die feindliche Front geführt haben oder mit Luftfeinberührung verbunden waren. . . <<

Quelle : Kurt-G.Klietmann, Die Auszeichnungen des Deutschen Reiches
Grüße Hubert
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"