Alliierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Begonnen von zirkulon, Fr, 01. Juni 2007, 22:02

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zirkulon

Titel: Alliierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Herausgeber: Zusammengestellt und bezeugt im Jahre 1946 von Internierten des Lagers 91 Darmstadt
Verlag: Arndt Verlag
Erscheinungsdatum: 1. Auflage 1953, 1997
Seitenzahl: 300
ISBN: 3-88741-189-7
Sonstiges:

Vorwort des Verlages:

Von der Historisierung unserer Geschichte sind wir noch weit entfernt. Anders lässt sich die Hysterie nicht erklären, die auch 50 Jahre und mehr nach dem Geschehen immer noch die Berichterstattung beherrscht, mit der Ereignisse unserer jüngsten Geschichte thematisiert und immer schrillerneller verzerrt werden.

Nur schlaglichtartig sei an einige Ereignisse der jüngsten Zeit erinnert: In Rom wird der Polizeioffiziere Erich Priebke wegen Beteiligung an einer Geiselerschießung im Zweiten Weltkrieg vor ein Militärgericht gestellt und im August 1996 freigesprochen. Das internationale Medienecho zwingt die italienische Justiz zu einem neuen Verfahren, in dem Priebke 1997 nunmehr schuldig gesprochen wird.
Im Rahmen einer internationalen Medienkampagne wird die Schweiz an den öffentlichen Pranger gestellt, weil sich auf Schweizer Banken angeblich noch Guthaben von jüdischen Kontoinhabern befinden, die während des Zweiten Weltkrieges umgekommen sind.
Der Deutsche Bundestag beschließt ein Gesetz, nach dem Deserteure der deutschen Wehrmacht rückwirkend rehabilitiert werden. Sogar eine Entschädigungszahlung von 7.500 DM wird beschlossen.
In einem Deutsch - tschechischen Vertrag verzichtet die deutsche Bundesregierung 1997 auf die Wahrnehmung der Interessen deutscher Heimatvertriebener aus dem Sudetenland. Trotz unglaublicher Opfer der Sudetendeutschen durch tschechische Verbrechen und Massaker im Jahre 1945 verwahrt sich die Bundesregierung nicht gegen tschechische Geschichtsverzerrungen und Schuldzuweisungen.
Eine linksextremistische motivierte Ausstellung über/gegen die deutsche Wehrmacht wird in verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Österreich gezeigt. Die Ausstellung verfolgt das Ziel, die deutsche Wehrmacht zu kriminalisieren und die Generation der Weltkriegsteilnehmer zu Kriegsverbrechern zu stempeln.
Der bis dahin unbekannte Universitätsprofessor Daniel Goldhagen wird durch sein Buch "Hitlers willige Vollstrecker" über Nacht populär. Er behauptet darin, alle Deutschen seien potentielle Judenmörder gewesen und jeder Deutsche habe vom "Holocaust" gewusst, diesen gebilligt oder sich sogar daran beteiligt.
In diesem Klima einseitiger Schuldzuweisungen scheint es geboten, an Tatsachen neu zu erinnern, die ansonsten heute bereits Teil abgeschlossener Geschichte wären. Wir reden von den millionenfachen Kriegsverbrechen der alliierten Kriegsgegner Deutschlands, die der systematischen Schweigespirale unterliegen. Selbst Verbrechen größten Ausmaßes, wie etwa die Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland und dem Sudetenland mit über 3 Millionen Toten, der Luftkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung mit mindestens 600.000 Opfern und der "Hungerholocaust" an den deutschen Kriegsgefangenen durch Amerikaner und Russen in unbekannter Millionenhöhe sind heute in der Öffentlichkeit weitgehend totgeschwiegen. Noch weniger weiß die Bevölkerung von den Tausenden und Abertausenden von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich unter den Stichworten Vergewaltigung, Folter, Verstümmelung und Mord während des Krieges und beim Eindringen unserer ehemaligen Kriegsgegner auf deutschem Boden ereigneten.
In dieser Situation haben wir uns entschlossen, diese bereits 1953 erstmals erschienene Dokumentation neu vorzulegen, auch wenn sie nur einen winzigen Ausschnitt aus der tatsächlichen Zahl der geschehenen Verbrechen wiedergibt. Was hier von deutschen Internierten zusammengetragen wurde, ist von einer solch erschütternden Wucht und Dramatik, dass es besser als jede weitschweifige Argumentation die Ungeheuerlichkeit offenbart, dass mehr als 50 Jahre nach dem Geschehen noch immer kein Augenmaß und keine Nüchternheit eingekehrt sind, sondern einseitige antideutsche Schuldzuweisungen von Generation zu Generation tradiert werden sollen.
Der Verlag, September 1997

Gruß
Michael
Bei allen von mir erstellten Beiträgen berufe ich mich auf :
Artikel 5, GG der BRD.
Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

Was Du nicht willst dass man Dir tu,
das füg´ auch keinem Andern zu

zirkulon

Altheim bei Braunau / Österreich
( Mai bis Juni 1945)

I. Allgemeine Verhältnisse
a) Unterkunft:
Das Lager ist auf einer sumpfigen Wiese circa 500 x 500 m, errichtet. Es sind schätzungsweise 25.000 Kriegsgefangene und zwar fast ausschließlich SS-Angehörige dort untergebracht. Da keine Unterkünfte sowie auch keine Zelte, Zeltbahnen und Decken in ausreichender Anzahl vorhanden sind, leben die Kriegsgefangenen in Erdlöchern beziehungsweise aus Rasenstücken gebauten Erdhöhlen. Erst nach circa vier Wochen werden Decken und Zeltbahnen in geringen Mengen geliefert. Auch für Amputierte sind keinerlei Unterkünfte vorhanden. Bei Regenwetter verwandelt sich das Lager in einen Sumpf, in dem man Nachts nicht liegen kann. Die Latrinen sind für die Bevölkerung von außen her sichtbar, in kurzer Entfernung von der Hauptverkehrsstraße. Ein Bach, der gleichzeitig als Grenze des Lagers gilt, liefert für 10 bis 12.000 Kriegsgefangene sowohl Trinkwasser, wie Wasser für Körper- und Bekleidungswäsche. Ein unter Wasser im Bach angebrachter roter Draht bezeichnet die Grenze. Wer sich ihm nähert wird beschossen. Es gibt dabei mehrere Tote. Eine alte, leere, zugige Scheune dient zur Aufnahme der Kranken. Es ist jedoch keinerlei Einrichtung vorhanden, nicht einmal Decken gibt es. Die Ärzte sind in Ermangelung von Medikamenten nicht in der Lage zu helfen. Zwei Erklärungen beleuchten die Verhältnisse im Lager: "Die Gestalten, denen man begegnet, flößen Grauen ein, schlaff und zum Skelett abgemagert, schleichen sie im Schlamm der ehemaligen Wiese herum, stehen Tag und Nacht bei Regen herum und frieren, von Ungeziefer zerfressen, verdreckt und abgemagert", und "Aus Lehm und Gras bauten wir uns Hütten und lebten wie Tiere in ihnen!"

b) Verpflegung:
Nach der Einlieferung gibt es zunächst nichts zu essen, vom zweiten Tage ab wird ein Esslöffel Erbsen, eine Messespitze Café und sogar, etwas Salz, alles so, ausgegeben. Drei Tage müssen die Erbsen roh gegessen werden, weil kein Holz vorhanden ist. Am vierten Tag gibt es ca. 80 g Brot, am sechsten Tag zum ersten Mal warmes Essen. Die Tagesverpflegung besteht wochenlang aus 0,5 l Suppe (enthaltenen 5 bis 10 g Erbsen und 2 bis 4 g Fett) und ein Zwanzigstel Brot (teilweise stark verschimmelt), circa 500 bis 800 Kalorien. Das gesamte Lage ist nach kurzer Zeit unterernährt; es werden Brennesseln, Löwenzahn, Gras und Klee gekocht, noch herumlaufende Hunde verschwinden in kurzer Zeit, werden geschlachtet und gegessen. Bereits im Mai erklärt der russische Rundfunk: "die 6. SS-Panzerarmee verhungert in den Sümpfen von Braunau."

II Behandlung
Kriegsgefangener wird auf der Latrine durch Außenposten angeschossen.

Auf dem Marsch wird ein völlig erschöpfter SS-Unterscharführer angeschossen und auf ein Sanitäts Auto geworfen.

Auf dem Marsch zum Lager wird einem SS-Offizier von amerikanischen Soldaten das Ritterkreuz und die Uhr abgerissen.

Bei der Einlieferung werden vielen Kriegsgefangenen die Auszeichnungen abgenommen beziehungsweise herunter gerissen.

Amerikanischer Offizier schießt kranken Kriegsgefangenen an.

In einem Zelt gibt es in einer Nacht durch Schießerei der Posten drei Tote und fünf Verletzte.

Auf dem Marsch zum Lager gibt es sechs Tote und mehrere Verletzte.

Auf dem Marsch wird ein ohnmächtiger SS-Mann mit dem Fuß in den Straßengraben gestoßen und durch Kopfschuss getötet.

Auf dem Marsch werden in einer Marschkolonne zwei Kriegsgefangene erschossen und sechs Kriegsgefangene verwundet.

Ein Kriegsgefangener muss unter Bedrohung mit erschießen, seinen Ehering abgeben.

Kriegsgefangene werden unter Gröhlen und mit Stockschlägen in das Lager getrieben.

Beim Waschen wird ein SS-Mann erschossen.

Kriegsgefangener wird im Zelt während der Ruhezeit erschossen.

Beim Abtransport müssen die Kriegsgefangenen vom Lkw zum Güterwagen Spießruten laufen.

Gruß
Michael
Bei allen von mir erstellten Beiträgen berufe ich mich auf :
Artikel 5, GG der BRD.
Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

Was Du nicht willst dass man Dir tu,
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zirkulon

Hier zwei Bilder die symbolisch das Thema untermauern sollen.
Sie stammen auch aus dem angegebenen Buch.

Bild1, Massaker: Am 29.12.1941 ermordeten und verstümmelten Rotarmisten die etwa 160 Schwerverwundeten des deutschen Hauptlazarettes Feodosia/Krim

Bild2, Krieg gegen Kinder: Leichen unschuldiger Kinder als Opfer der verbrecherischen Bombardierung deutscher Wohnviertel. Von oben: Hamburg, Berlin, Köln

Michael
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Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

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