Einkommen/Kaufkraft vor der Reform 1871
Bis 1899 war der Gulden auch in der k. u k. Armee das offizielle Zahlungsmittel. Gem. Angaben des Statistischen Zentralamtes Österreich wäre 1 Gulden, Ende des 19. Jahrhunderts, nach heutigem Geld etwa € 9,67 wert.
Offiziere:
In der k. k. Armee standen die Lebenserhaltungskosten und der Sold eines Offiziers in keinem Verhältnis zueinander. Die Besoldung wurde über Jahrzehnte nicht angeglichen, wohingegen die Lebenserhaltungskosten ständig stiegen.
Nach der Gründung der Honvéd Armee 1848 in Ungarn wurden die Offiziere und einfachen Soldaten besser bezahlt als die in Österreich, obwohl diese demselben österreichischen Monarchen dienten. Auch innerhalb des Offizierskorps gab es unterschiedliche Einkommen. So verdiente ein Kavallerie-Offizier mehr als ein Feldartillerie-Offizier, und dieser mehr als ein Infanterie- Offizier.
Der österreichische Wirtschaftshistoriker Roman Sandgruber berechnete das jährliche Einkommen
eines Leutnants,
das 1850 zwischen 450 und 600 Gulden (mit Zulagen) betrug und mit dem Einkommen eines Handwerkergehilfen niedrigster Kategorie vergleichbar war.
eines Hauptmanns
zwischen 600 und 900 Gulden war durchaus vergleichbar mit einem Handwerkermeister zweitniedrigster Kategorie.
Vergleichswerte (Jahresverdienst):
Jahr 1800 Dorfhirten 25-40 Gulden und 1 Klafter Holz
Dienstboten 90 –150 Gulden, zu diesem Lohn gab es noch eine fest vereinbarte Menge an Naturalien
Preise: 1 Brötchen 1 Kreuzer
½ kg Brot zu 6 Kreuzer
1 l Bier 2 Kreuzer
1 Ei 1 Kreuzer
1 Pferd 110 Gulden
Jahr 1860 Volksschullehrer 250 – 500 Gulden
Bahnhofsvorsteher 400-700 Gulden
Bahnwärter 300 Gulden
Maurer u. Schreiner 200-300 Gulden
Schneider, Schuster 200-400 Gulden
Preise: ½ kg Rindfleisch 13,8 Kreuzer
½ kg Brot 5 Kreuzer
Oberst 3000 Gulden
Hauptmann 1400-1800 Gulden
Unterleutnant 500 Gulden
Feldwebel 255 Gulden 30 Kreuzer
Zugsführer 60 Gulden 50 Kreuzer
Stammsoldat 45 Gulden 45 Kreuzer
Rekrut 27 Gulden 27 Kreuzer
Umgerechnet bedeutet das, dass ein Leutnant II. Klasse sich mit seinem Grundsold (36 Gulden pro Monat oder 1 Gulden und 12 Kreuzer. pro Tag) 7 kg Brot oder 2,6 kg Rindfleisch erwerben konnte.
Trotz einiger Zulagen verdienten 1840 Offiziere in der Armee von Baden- Württemberg etwa 50 % mehr als jene in der österreichischen Armee. Es ist nicht erstaunlich, dass einige Offiziere ihre Brennholz-rationen verkauften. Dies bedeutete zwar, dass man in den Wintermonaten fror, aber man hatte zumindest etwas zu essen. In den wärmeren Monaten gab es keine Brennholzzuteilungen und daher auch kaum etwas zu essen.
Sie kennen sicher die Geschichten über die k. u. k. – Offiziere, die an jeder Festivität die sich bot, teilnahmen. Der Grund dafür war meist jedoch nicht, wie man vermuten könnte, dass sie die Gesellschaft so liebten, oder auf Frauenschau waren, sondern rührte daher, dass das Essen meist gratis war, und das oft die einzige Möglichkeit war etwas zu essen zu bekommen.
Unteroffiziere, einfache Soldaten:
Ein einfacher Soldat dagegen war geradezu beneidenswert. Er erhielt
freies Quartier und
Kleidung,
bekam 75 dag Brot,
etwas Fleisch und
5 Kreuzer täglich.
2 Kreuzer wurden ihm dafür wieder für das Essen abgezogen, womit ihm praktisch kein Geld zum Ausgeben blieb, dafür aß er herzhaft und gut. Darüber hinaus erhielt er noch eine gewisse Menge Tabak.
Die Besoldung eines Offiziers entsprechend seiner Ausbildung, seinem gesellschaftlichen Status und seinen Bedürfnissen setzte erst unter dem damaligen Kriegsminister Kuhn ein. 1868 unterbreitete Kuhn dem Kaiser einen Vorschlag zur Erhöhung der Gehälter von Offizieren, die 17 Jahre zuvor das letzte mal angeglichen wurden, und zum damaligen Zeitpunkt den niedrigsten Sätzen gleichrangiger Zivilbediensteter entsprachen.
Gebührenreform 1871
Im Zuge der Umgestaltung der Heeresadministration begannen 1867 Beratungen über die Vereinfachung des Gebührensystems, und im November 1868 erstattete Kriegsminister Kuhn dem Kaiser Bericht. Die Hauptpunkte dieses Berichtes waren
neue Gagensätze für Offiziere vom Obersten abwärts.
Gleichstellung der Militärparteien mit den Offizieren angesichts der verantwortlichen Tätigkeit der ersteren,
eine monatliche Zulage von zehn Gulden für Kavallerieoffiziere vom Hauptmann abwärts,
dafür aber eine Reduktion der Fourage- und Brennholzgebühren.
Die Gagensätze waren seit 17 Jahren gleich geblieben und entsprachen den niedrigsten Sätzen gleichrangiger Zivilbeamter, ja lagen teilweise sogar darunter. Dies traf vor allem bei den subalternen Offizieren und Hauptleuten 2. Klasse zu. Noch krasser als zu den Zivilbediensteten war der Unterschied zu fremden Armeen.
Als Folgen dieser Zustände wies Kuhn
auf die niedergedrückte Stimmung in der Armee hin,
auf zahlreiche Quittierungen,
wachsende Verschuldung
und auf das Fehlen von Mitteln für eine fachliche Weiterbildung.
Daher beantragte er die Auflassung der Leutnants niederer Gebühr (432 Gulden jährlich) und die Erhöhung der Gagen für
Dienstgrad neuer Verdienst (in Gulden) alter Verdienst (in Gulden)
Leutnants 600 480
für Oberleutnants 720 528
für Hauptleute II Klasse 900 744
für Hauptleute I Klasse 1200 948
Am schlechtesten bezahlt waren die Majore. Das Erreichen dieses Dienstgrades verursachte so große Auslagen, dass viele Offiziere auf die Beförderung verzichteten.
Der Major sollte künftig statt 1260 (1620 Gulden) erhalten,
der Oberstleutnant statt 1680 (2100)
und der Oberst statt 2530 (3000 Gulden).
Die Bezüge der Generalität sollten unverändert bleiben
Dienstgrad Bezug
(in Gulden)
Generalmajor 4.200
Feldmarschallleutnant 6.300
Feldzeugmeister 8.400
Feldmarschall 10.500
Zusätzlich zu seinem Grundsold erhielt der Offizier eine Reihe von Sonderbezügen und Nebengebühren in Bargeld und Naturalien. Diese Sonderbezüge waren sehr verschiedenartig, und hingen von der Dienststellung des Offiziers oder Generals ab.
Die gewöhnlichen Nebengebühren des Truppenoffiziers waren:
der Subsistenzbeitrag (heute wäre das die Familienbeihilfe) von 120 Gulden jährlich für jeden Subalternoffizier und Hauptmann (Rittmeister) II Klasse,
Beistellung eines Offiziersdieners, oder auf Wunsch erhielt er stattdessen ein Dieneräquivalent von 96 Gulden jährlich
das Montursgeld für den Diener von 25 Gulden jährlich
In der kalten Jahreszeit wurde der Offizier auch mit Brennholz versorgt (ein Klafter weiches oder ¾ Klafter hartes Brennholz pro Monat).
Generäle und Regimentskommandanten erhielten ein recht ansehnliches Tafelgeld für gesellschaftliche Repräsentationen.
Futterportionen für die eigenen Offizierspferde
Diese letzte Gebühr sowie das Quartiersäquivalent (Quartiergeld, Möbelzins und Offiziersdiener-Möbelzins) und das Stallgeld für die berittenen Offiziere war veränderlich, weil sie sich nach den jeweiligen Marktpreisen, beziehungsweise nach der Zinsklasse richteten, in welche der betreffende Garnisonsort eingereiht war. So bezog z. B. in Wien der Feldmarschall oder kommandierende General, falls ihm keine Naturalwohnung zugewiesen wurde, ein jährliches Quartiergeld von 3.400 Gulden, der Feldzeugmeister (General der Kavallerie) ein solches von 2.616 Gulden, der Feldmarschallleutnant 2.044 Gulden, der Generalmajor 1.536 Gulden, ein Oberst 1.432 Gulden, ein Oberstleutnant oder Major 1.016 Gulden, ein Hauptmann (Rittmeister) 740 Gulden, ein Oberleutnant oder Leutnant 424 Gulden. In Budapest war nur das Quartiergeld des Subalternoffiziers um 4 Gulden höher, die Quartiergelder der anderen Chargen waren aber etwas niedriger als in Wien
Am 1. Mai 1871 trat die neue Gebührenvorschrift in Kraft.
Weitere Gebührenansprüche:
Versorgung invalider Mannschaftspersonen
Verwundetenzulage nach der Schwere der Verwundung
(3 Stufen)
Für Chargen Pensionsanspruch nach 10 Jahren statt nach 15 Jahren (bei Dienstunfähigkeit)
Ab 1872 hatten ausdienende Unteroffiziere nach 12 Dienstjahren Vorrang gegenüber anderen Bewerbern auf diverse Dienstposten und Anstellungen im öffentlichen Dienst.
Invaliditätsgesetz
Die Invaliditätspension betrug nach
- 10 Dienstjahren 1/3
- 15 Dienstjahren 3/8 der vollen Pension
- stieg jährlich um 2 ½ % und
- erreichte die vollen 100 % der Pension nach 40 Dienstjahren
Bei einem Pensionsverzicht erhielt man eine Abfertigung in der Höhe von 2 Jahresbezügen
Heirat:
1887 Vorschrift für Heirat – anstelle der Vorschrift von 1861
Um zu verhindern, dass eine Eheschließung Not und Elend zur Folge hatte, mussten aktive Offiziere und Beamte mit einer Gage unter 3.000 Gulden, Beamte mit 1.200 Gulden ein Nebeneinkommen (Einkommen der Gattin) nachweisen, Nur wenn das Offizierskorps der Ansicht war das die Frau den Mann erhalten konnte, gab es die Zustimmung zur Heirat (Heiratskaution).
Da die Versorgung der Witwen und Waisen von Militärpersonen immer noch auf Bestimmungen aus dem 18. Jahrhundert beruhte, welche die Angehörigen von Unteroffizieren und Mannschaften überhaupt nicht berücksichtigte, erschien 1887 ein neues Gesetz in beiden Reichshälften.
Die finanzielle Basis bildeten der Militärtaxfond aus den Befreiungstaxen sowie der 1880 geschaffene Taxfond zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien von Gefallenen. Die Waisen erhielten bis zur Erreichung des ,,Normalalters" einen Erziehungsbeitrag statt der bisherigen Waisenpension.
Einkommen/Kaufkraft 1899
,,Das Vaterland habe sehr viel Geld für seine Beamten", schrieb 1899 ein anonymer Militärkommentator, ,,aber nicht für seine Offiziere". Wo sollte ein Hauptmann II. Klasse das Geld auftreiben, um sich ein Pferd für den Dienst zu halten, wie dies in seinem Rang gefordert wurde?
Was das Pensionsschema der Offiziere betraf, so war dies eine nationale Schande. Was kann man zu Diäten von einer Krone noch sagen, die ein Hauptmann I. Klasse für die Teilnahme an einem Manöver erhielt, wo er täglich 6 – 8 Stunden im Staub und Dreck marschierte (Marschzulage).
War 1868 die Gage eines Offiziers noch annähernd gleich hoch wie die eines Beamten, fiel sie bis zum Ende des Jahrhunderts deutlich zurück.
Das Armeeblatt zeigt, dass die Beamten 1899 eine höhere Pension, höhere Tagsätze, höhere Zuschüsse für Übersiedlungen und höhere Erziehungsbeiträge für ihre Kinder erhielten, als die Offiziere. ,,Schulden wie ein Stabsoffizier" Nur wenige Offiziere machten Schulden, um ihre Pferde und Uniformen zu bezahlen, sich standesgemäß zu unterhalten, sondern, um Spielverluste zu begleichen und nicht zuletzt, um für einen Kameraden zu bürgen. Es gab viele Arten von Schulden von denen die schlimmsten, die so genannten ,,schmutzigen Schulden" waren, die man bei unwürdigen Individuen, Feldwebeln oder einfachen Soldaten machte. Wurden solche Schulden aufgedeckt, hatten sie fast unweigerlich den Ausschluss des Offiziers aus dem Korps zur Folge.
Verschuldungen:
Gewöhnliche Schulden wurden mit mehr Nachsicht behandelt, obwohl es eine Unterscheidung zwischen ,,leichtsinnigen Schulden" und ,,akzeptableren Schulden" gab. Die ehrenwertesten Schulden waren jene, die ein Offizier auf sich nahm, um für einen Kameraden zu bürgen.
In der Regel liehen sg. ,,Geldjuden" den Offizieren Geld zu extrem hohen Wucherzinsen. Ein ehemaliger Generalstabsoffizier schrieb, dass diverse Wucherer den Offizieren größeres Leid zufügten, als dies der Feind vermochte.
Gebührenreform 1900
Währungsreform:
Mit 1. Jänner 1900 wurde statt des bisher gültigen Guldens die Krone eingeführt
1 Krone zu 100 Heller
Wert 2 Gulden
Mit 1. Jänner 1900 konnte eine namhafte Gebührenerhöhung in Wirksamkeit treten. Nunmehr bezog der
Dienstgrad Offiziere Jahresverdienst
(in Kronen) monatlicher Verdienst
(in Kronen)
Feldmarschall 24.000 2.000
Feldzeugmeister 16.800 1.400
Feldmarschallleutnant 14.016 1.168
Generalmajor 11.400 950
Oberst 7.200 600
Oberstleutnant I. Klasse 6.000 500
Oberstleutnant II. Klasse 5.400 334
Major 4.008 450
Hauptmann I. Klasse 3.000 250
Hauptmann II. Klasse 2.400 200
Oberleutnant 2.040 170
Leutnant 1.680 140
zusätzliche regelmäßige Gebühren für Offiziere:
Quartier, Stallgebühr:
Bei einer bleibenden Einquartierung (in der Garnison) erhielt zum Beispiel ein Leutnant eine Wohnung mit 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Boden und einer Holzlage und der nötigen Einrichtung (für einen Lt: 1 Häng- und Legkasten, 2 Tische, 4 Sessel und einem Bett). Ebenso wurde die Unterkunft des Offiziersdieners bereitgestellt. Konnte keine Naturalwohnung bereitgestellt werden wurde der Mietzins in bar gemäß den ortsüblichen Preisen ausbezahlt. Hatte ein Offizier Pferde, so wurden ihm die Stallungen mit dem nötigen Gerät (z. b. Stallbesen und Stalllaterne) und Beleuchtung zur Verfügung gestellt.
Futterportionengebühr
Generäle, Stabs- und Oberoffiziere hatten für eine gewisse festgelegte Anzahl Pferde das Anrecht auf die nötigen Futterportionen (Hafer, Stroh etc.)
Pferdepauschal
Das Pferdepauschal war ein Beitrag zur Erhaltung der Pferde und des Reitzeuges. Man musste aber auf die Futterportionen für eigene Pferde Anspruch haben.
jährlich Anspruch:
für Stabs- und Oberoffiziere der Kavallerie 60 Kronen
für alle anderen 84 Kronen
Diener- und Pferdewärtergebühr
Stabs- und Oberoffiziere hatten Anspruch auf einen Offiziersdiener. Anstatt des Dieners konnten sie die Gebühr in bar (16 Kronen jährlich) beziehen
Es gab noch eine Reihe weiterer so genannter
,,besonderer Gebühren":
Pferdeanschaffungs- und Ausrüstungsbeitrag
Bekleidungsabnützungspauschale
Funktions- und Dienstzulage
Kavallerie- und Artilleriezulage
Personalzulage
Spitalspflege und Anspruch auf Arzneien
Kaufkraft der Krone
Für 1 Krone erhielt man:
5 kg Brot
5 kg Mehl
1 – 1 ½ kg Zucker
1,5 l Speiseöl
1 kg Rindfleisch
ca. 1 kg Schinken
Das Verhältnis der Gage zwischen Leutnant und einem Oberst, welches zur Zeit Metternichs 1:6 betrug, wurde im Laufe der Zeit, bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auf 1:4,4 angehoben.
1907 verdiente ein Leutnant beträchtlich mehr, als ein Industriearbeiter. Seine jährliche Mindestgrundgage von 1680 Kronen war im Vergleich zu einem Jahreslohn eines Arbeiters in der Lebensmittelindustrie, der durchschnittlich 1.100 Kronen verdiente, sehr hoch.
Heftig umstritten war die Schaffung einer zweiten Stufe für Oberstleutnante. Diese brachte nämlich die höchste prozentuelle Steigerung von 42,8 Prozent. Im Übrigen wurde jedoch die Progression gemildert, der Feldmarschall bezog statt der 17,5fachen nur mehr die 14fache Gage des Leutnants. Während der Leutnantsgehalt um 40 Prozent, der des Oberleutnants um 41,7 Prozent angehoben wurde, stieg derjenige des Feldmarschalls nur um 14,2 Prozent. Innerhalb der Generalität erhielten nur die Generalmajore eine starke Aufbesserung.
Löhnung der Unteroffiziere, Gefreiten und Soldaten
Dienstgrad tägliche Löhnung (in Heller) Monatlicher Verdienst(in Kronen)
Feldwebel, Oberjäger, Wachtmeister 70 21
Zugsführer, 40 12
Korporal, Unterjäger 30 9
Gefreiter 20 6
Infanteristen, Jäger, Dragoner, Husar, Ulane 12 420 / 4,2
zusätzliche regelmäßige Gebühren für Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten:
Kostgebühr
Wurde als
Menagekost (jener Verpflegstagessatz, um den im Frieden eingekauft und aufgerechnet wurde),
Durchzugsverpflegung (jener Betrag, der während einer Marschbewegung bei der zivilen Bevölkerung für die anfallenden Kosten der Verpflegung entrichtet wurde),
Etappenkost (erhöhter Verpflegstagessatz, der nur bei außergewöhnlichen Ereignissen wie zum Beispiel Überflutungen aufgerechnet wurde),
Naturalkost (wurde in Militärspitälern und Militärbildungsanstalten verabreicht),
Eisenbahnkost (bei einem Eisenbahntransport) und Schiffskost (bei einem Schiffstransport) in Natura verabreicht.
Nicht teilnehmende Soldaten erhielten das Menagegeld ausbezahlt.
Brotgebühr
Es erhielten
Unteroffiziere,
Gefreite und
Soldaten
jeden Tag 840 g Brot. Der Verkauf des Brotes war verboten!
Quartiergebühr
Gefreite und Soldaten wurden gemeinschaftlich in großen Zimmern untergebracht.
Ein verheirateter Feldwebel erhielt zum Beispiel eine Wohnung bestehend aus einem Zimmer, einer Küche, einer Holzlage und einem Boden. Als Einrichtung erhielt er 2 Mannschaftsbetten, 2 Tische, 4 Stühle und einen Kasten.
Gebühr des Rauchtabaks
Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten waren berechtigt für ihre eigene Person bis zu 8 Briefe á 107 g im Monat zu empfangen. Sie mussten aber dafür den Mindestpreis von 8 Heller pro Brief bezahlen.
Es gab noch eine Reihe weiterer so genannter ,,besonderer Gebühren":
Handgeld
Bekleidungspauschal
Dienstzulagen
Arbeitszulagen
Übungszulagen
Sanitätszulagen
Brotzubuße
Dienstprämien und Abfertigung der Unteroffiziere
Tapferkeitsmedaillenzulage
Lebensrettungsprämie
Feuerlöschprämie
Prämie für die Anzeige versuchter Verführung von Soldaten zum Treuebruch
Gratislöhnung
Spitalspflege und Anspruch auf Arzneien
Zehrgeld
Durch laufende kleine Anpassungen war eine größere Anpassung nicht notwendig, und so war diese Angleichung die Letzte der k.u.k Monarchie vor ihrem Zerfall.
Die Verwaltung des Geldwesens in der k.u.k. Armee
Das Geldwesen
Zur Verwaltung der für das Heer bestimmten Gelder gab es besondere Militärkassen, aus welchen die Geldverläge der Truppen und Anstalten ergänzt wurden. Zu den Militärkassen gehörten im Frieden das Zahlamt des Reichskriegsministeriums und die Militärkassen in Wien, Budapest, Josefstadt und Sarajewo.
Für den Dienst in den Militärkassen gab es eigene Militärkassenbeamte, deren Ränge folgendermaßen lauteten:
Kassendirektor 1. Klasse (Oberstrang)
Kassendirektor 2. Klasse (Oberstleutnantrang)
Zahlmeister (Majorsrang)
Kassenoffizial 1. bzw. 2. Klasse (Hauptmannsrang)
Kassenoffizial 3. Klasse (Oberleutnantrang)
Kassenakzessist (Leutnantsrang)
Die Adjustierung der Militärkassenbeamten
Die Militärkassenbeamten gehörten zu den Beamten ohne Portepee. Zu erkennen waren sie an
dunkelgrünen Röcken
mit rosenroten Aufschlägen und
zwei Reihen weißer glatter Knöpfe.
Auszug aus " Die Besoldung der Streitkräfte Einst und Jetzt"
Hans Urbaner Heeresversorgungsschule Wien