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Informationsecke 2.Weltkrieg 1939 - 1945 => Infos 2.Weltkrieg => Thema gestartet von: md11 in So, 22. Oktober 2006, 08:33

Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 22. Oktober 2006, 08:33
-Die Nürnberger Prozesse von 1945-1949-

Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher.21 ehemals führende Vertreter des "1000-jährigen Reiches" saßen auf der Anklagebank.Auch gegen sechs Gruppen und Organisationen-das Reichskabinett,das Führerkorps der NSDAP,SS und SD,SA und Gestapo,Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht-wurde Anklage erhoben.
Sie lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden,Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nach 9 Monate wurde am 1.10.1946 das Urteil verlesen:
12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit,3 mal lebenslänglich,4 Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren,3 Freisprüche.
Im Anschluß an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozeß fanden die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse statt.
Mit dem letzten Urteil am 11.April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu Ende.
Die Nürnberger Nachfolgeprozesse
Die zwölf Nachfolgeprozesse vor US-amerikanischen Militärgerichten lassen sich in fünf Gruppen untergliedern:
- Ärzte und Juristen:39 Angeklagte
- SS und Polizei:56
- Industrielle und Bankiers:42
- Militärische Führer:26
- Minister und hohe Regierungsbeamte:22

1.Ärzte-Prozess
9.Dezember 1946-20.August 1947

2.Milch-Prozess
Generalfeldmarschall Erhard Milch
2.Januar 1947-17.April 1947

3.Juristen-Prozess
17.Februar 1947-4.Dezember 1947

4.Prozess "Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt der SS"
13.Januar 1947-3.November 1947

5.Flick-Prozess
18.April 1947-22.Dezember 1947

6.IG-Farben-Prozess
14.August 1947-30.Juli 1948

7.Prozess "Generäle in Südosteuropa"
15.Juli 1947-19.Februar 1948

8.Prozess "Rasse- und Siedlungs-Hauptamt der SS"
1.Juli 1947-10.März 1948

9.Einsatzgruppen-Prozess
15.September 1947-10.April 1948

10.Krupp-Prozess
8.Dezember 1947-31.Juli 1948

11.Wilhelmstraßen-Prozess
Auswärtiges Amt und andere Ministerien
4.November 1947-14.April 1949

12.OKW-Prozess
Führende Wehrmachtgeneräle
30.Dezember 1947-27.Oktober 1948

24 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt,
20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren.
Freispruch erging in 35 Fällen.
Mit Gnadenerlass vom 31.Januar 1951 setzte US-Hochkommissar John McCloy zahlreiche Strafen herab.Von den zum Tode Verurteilten wurden 12 hingerichtet,11 zu Haftstrafen begnadigt und einer an Belgien ausgeliefert,wo er in Haft verstarb.

(Werde die Prozesse einzeln hier reinschreiben und dazu kommen auch die Bilder dazu von den Personen)
Gruß
Josef
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 30. Oktober 2006, 22:34
Der Beginn in Berlin-
das Verfahren in Nürnberg
So eröffnet am 18.10.1945 um 10.30 Uhr vormittags der sowjetische Richter,General Nikitschenko,im Kammergerichtsgebäude in Berlin,das seit 10.8.1945 der Sitz des Alliierten Kontrollrates für Deutschland und gemäß Art.22 des Londoner Status auch ständiger Sitz des Internationalen Militärtribunals ist,den ersten Gerichtstag,und zwar in demselben Plenersaal,in dem im Jahr zuvor der berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofes Roland Freisler die Akteure des am 20.Juli 1944 mißglückten Attentats auf Hitler abgeurteilt hatte.
Die Eröffnungssitzung besteht zwar im wesentlichen darin,daß die vier Hauptankläger dem Gerichtshof die Anklageschrift gegen 24 Hauptkriegsverbrecher sowie gegen die NSDAP und andere Gruppierungen überreichen.Doch gilt diesem Ereignis das Interesse der gesamten Weltpresse.Auch die deutsche Presse widmet der Eröffnungssitzung höchste Aufmerksamkeit.
Die Eröffnungssitzung ist schon nach 55 Minuten zu Ende.Man hat sich auf den 20.November nach Nürnberg vertagt.Noch am selben Tag wird den Beschuldigten-soweit sie in Haft genommen sind (47)-die Anklageschrift ausgehändigt,die vier Anklagepunkte enthält:
1) Beteiligung an einem Plan oder an einer Verschwörung gegen den Frieden.

2) Beteiligung an der Vorbereitung,Entfesselung und Führung eines Angriffskrieges.

3) Kriegsverbrechen (Vergehen gegen das Kriegsrecht,insbesondere gegen die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention).

4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Nach langem Hin und Her haben sich die Anklagedelegationen auf folgende anzuklagende personen geeinigt (die Reihung der Namen entspricht derjenigen in der Anklageschrift,in Klammern gesetzt sind die dem Einzelnen angelasteten Verbrechenstatbestände gemäß den vorstehend genannten Ziffern).
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Fr, 03. November 2006, 18:21
Anklagevertreter vor Gericht waren jeweils als Hauptankläger
- für die USA-Justice Robert H.Jackson (Bild 1)
- für Großbritannien-S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross,K.C.,.M.P. (Bild 2)
-für Frankreich-Francois de Menthon,Auguste Champetier de Ribes (Bild 3)
-für die UdSSR-General R.A.Rudenko
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 08:03
Kernpunkt des Londoner Status war Artikel 6,der die Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes regelte.
"Die folgenden Handlungen,oder jede einzelne von ihnen,stellen Verbrechen dar,für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist.Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:

a)Verbrechen gegen den Frieden:
nämlich Planung,Vorbereitung,Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge,Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.

b)Kriegsverbrechen:
nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der Kriegsgebräuche.Solche Verletzungen umfassen,ohne jedoch darauf beschränkt zu sein,Ermordung,Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck,Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See,Tötung von Geiseln,Raub öffentlichen oder privaten Eigentums,mutwillige Zerstörung von Städten,Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung.

c)Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
nämlich Ermordung,Ausrottung,Versklavung,Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen,oder Verfolgung aus politischen,rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen,für das der Gerichtshof zuständig ist,unabhängig davon,ob die Handlung gegen das Recht des Landes,in dem sie begangen wurde,verstieß oder nicht.Anführer,Organisatoren,Anstifter und Teilnehmer,die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben,sind für alle Handlungen verantwortlich,die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind.


In der 25.000 Wörter umfassenden Anklageschrift,die auf dem eben zitierten Artikel 6 beruhte,wurde aus
a) Verbrechen gegen den Frieden zwei Anklagepunkte,nämlich Anklagepunkt 1 Verschwörung und Anklagepunkt 2 Verbrechen gegen den Frieden.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 08:37
Bereits 1940 erhoben die britische,tschechische,französische und polnische Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen,die von den Deutschen während der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden.Im Oktober 1941 verdammte Franklin D.Roosevelt öffentlich "die Hinrichtung ganzer Reihen unschuldiger Geiseln" durch die Deutschen.Winston Churchill,der englische Premierminister,schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an.Die Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus,in denen die deutsche Regierung der "systematischen und bewußten verbrecherischen Verletzung des Völkerrechts",die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen russische Kriegsgefangene,durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei,beschuldigt wurde.

Die Erklärung von St.James
Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern unternommen.An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den Deutschen besetzten Länder teil:
Belgien,Tschechoslowakei,Frankreich,Griechenland,Holland,Jugoslawien,Luxemburg,Norwegen und Polen.In der Erklärung von St.James vom 13.1.1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer "als eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen Verantwortlichen,und zwar im Wege der Rechtsprechung,gleichgültig,ob die Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren". (1) Die Unterzeichnermächte verlangten ferner,"daß im Geiste internationaler Solidarität a)die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten Urteile vollstreckt würden"(2).In der Anerkennung der Erklärung von St.James durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika,Großbritannien und die Sowjetunion wurde die Ansicht bekräftigt,daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren verhandelt werden sollte.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 09:27
UNWCC und Moskauer Konferenz
Im Oktober 1942 trat die von 17 Nationen- Australien,Belgien,Kanada,China,Frankreich,Griechenland,Holland,Indien,Jugoslawien,Luxemburg,Neusseland,Norwegen,Polen,Südafrika,Tschechoslowakei,das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika- gebildete "Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen" erstmals zusammen.Die UNWCC (United Nations War Crimes Commission)
wurde eine wichtige Zentralstelle für Kriegsverbrecher-Angelegenheiten.Sie empfing und registrierte Anzeigen,die von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden und veröffentliche Listen von Personen,die der Kriegsverbrechen verdächtig waren.
Anläßlich der Moskauer Konferenz wurde am 1.November 1943 die "Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa" von Großbritannien,der Sowjetunion und den USA veröffentlicht.Ihrzufolge sollten Kriegsverbrecher an das Land,in dem sie die Verbrechen verübt hatten,ausgeliefert,und nach dem dort geltenden Recht verurteilt werden.Die Hauptkriegsverbrecher,deren Taten nicht mehr geographisch lokalisiert werden können,weil sie in mehreren Länder Verbrechen begingen,sollten nach einer gemeinsamen Entscheidung der Regierungen der Alliierten bestraft werden.Das war die Basis für die späteren Übereinkommen,auf Grund deren die Nürnberger und andere internationale Prozesse (Tokio) abgehalten wurden.


Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde
Als der Krieg in Europa sich seinem Ende näherte,stellte die Behandlung der Kriegsverbrecher eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung des Friedens dar.Während der Konferenz in San Francisco,Anfang Mai 1945,führten diplomatische Vertreter der vier Alliierten Besprechungen über die Errichtung eines Internationalen Militärgerichts zur Aburteilung der europäischen Hauptkriegsverbrecher durch.In den USA wurde der Richter am Obersten Bundesgericht,Robert H.Jackson am 2.Mai von Präsident Truman beauftragt,verbindliche Verhandlungen über die in Aussicht genommenen Verfahren zu führen.Gleichzeitig wurde er zum Chef der Anklagebehörde bestellt.Richter Jackson sammelte zunächst einen Stab von Mitarbeitern um sich und überreichte am 6.Juni 1945 nach einer Reihe von Besprechungen im besetzten Deutschland,in Frankreich und in England einen vorläufigen Bericht an Präsident truman.In diesem Bericht,der die öffentliche Aufmerksamkeit in weitem Umfang auf sich zog und Anlaß zu vielen debatten zwischen Juristen und Vertretern der öffentlichen Meinung bot,wurden die grundsätzlichen Rechtsbegriffe und der Plan der Nürnberger Prozesse entwickelt.Sinn und Zweck der Strafverfolgung sei es,so Jackson,"eine gut dokumentierte historische Darstellung dessen zu erarbeiten,was nach unserer Überzeugung ein großangelegter,konzentrierter Plan war,die Aggressionen und Barbareien anzuzetteln und zu verüben,die die Welt schockiert haben...Wir müssen unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten."(3)


Das Londoner Abkommen
Bald nach der Veröffentlichung des Jackson-Berichtes kamen die Vertreter der vier Alliierten in London zusammen.Die Konferenz wurde am 26.6.1945 eröffnet und erarbeitete in den folgenden Wochen ein "Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse" sowie eine "Verfassung der Internationalen Militärgerichte".Trotz ernster Meinungsverschiedenheiten zwischen den vier Delegationen,u.a. bezüglich der Definition der zur Verhandlung anstehenden Verbrechen,des Gerichtsortes,der voraussichtlichen Dauer der Verfahren ,kam es am 8.8.1945 nach insgesamt 15 Sitzungen zur Unterzeichnung des "Londoner Abkommens",dem sich im folgenden 19 weitere Nationen anschlossen.Das Londoner Abkommen basierte im allgemeinen auf den Vorschlägen des Jackson-Berichts und regelte die Zusammensetzung,die Zuständigkeit und das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs.Berlin wurde Dauersitz des Tribunals und Nürnberg als Verhandlungsort für den ersten Prozeß ausgewählt.Die Signatarmächte bestimmten sodann die Mitglieder des Tribunals und die Hauptankläger.Letztere erhoben in Berlin am 18. Oktober 1945 die Anklage gegen 24 Einzelpersonen und sechs "Gruppen oder Organisationen".
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 09:53
Die Vereinigten Staaten von Amerika,die Französische Republik,das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Union der Soziallistischen Sowjet-Republiken erheben Anklage

gegen

Hermann Wilhelm Göring,Rudolf Heß,Joachim von Ribbentrop,Robert Ley,Wilhelm Keitel,Ernst Kaltenbrunner,Alfred Rosenberg,Hans Frank,Wilhelm Frick,Julius Streicher,Walter Funk,Hjalmar Schacht,Gustav Krupp von Bohlen und Halbach,Karl Dönitz,Erich Raeder,Baldur von Schirach,Fritz Sauckel,Alfred Jodl,Martin Bormann,Franz von Papen,Arthur Seyß-Inquart,Albert Speer,Constantin von Neurath und Hans Fritsche,und zwar als Einzelpersonen sowie als Mitglieder folgender gruppen und Organisationen,soweit sie ihnen angehörten:
der Reichsregierung,des Korps der Politischen Leiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei,der Schutzstaffeln der NSDAP (allgemein bekannt als "SS") einschließlich des Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als "SD"),der Geheimen Staatspolizei (allgemein bekannt als "Gestapo") der Sturmabteilungen der NSDAP (allgemein bekannt als "SA") und des Generalstabes und Oberkommandos der deutschen Wehrmacht,alle wie in Anhang B der Anklage,aufgeführt,

Angeklagte
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 10:46
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Hauptankläger:
Justice Robert H.Jackson

Ankläger:
Oberst Robert G.Storey
Thomas J.Dodd

Beigeordnete Ankläger:
Sidney S.Aldermann
Brigade-General Telford Taylor
Oberst John Harlan Amen
Ralph G.Albrecht

Hilfsankläger:
Oberst Leonard Wheeler,Jr.
Oberstleutnant William h.Baldwin
Oberstleutnant Smith W.Brockhart,Jr.
Fregattenkapitän James Britt Donovan,USNR
Major Frank B.Wallis
Major William F.Walsh
Major Warren F.Farr
Hauptmann Samuel Harris
Hauptmann Drexel A.Sprecher
Korvettenkapitän Whitney R.Harris USNR
Leutnant Thomas F.Lambert,Jr.,USNR
Leutnant Henry K.Atherton
Leutnant Brady O.Bryson,USNR
Leutnant (j.g.) Bernard D.Meltzer,USNR
Dr.Walter W.Brudno
*(Nur jene Mitglieder der Anklagebehörde sind hier aufgeführt,die vor Gericht gesprochen haben)


VEREINIGTES KÖNIGREICH VON GRO?BRITANNIEN U.NORDIRLAND

Hauptankläger:
S.M.Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross,K.C.,M.P.

Stellvertretender Hauptankläger:
Sir David Maxwell-Fyfe,P.C.,K.C.,M.P.

Erster Ankläger
G.D.Roberts,K.C.,O.B.E.

Hilfsankläger
Oberstleutnant J.M.G. Griffith-Jones,M.C.,Barrister-at-Law
Oberst H.J.Phillimore,O.B.E.
Major F.Elwyn Jones,M.P.
Major J.Harcourt Barrington,Barrister-at-Law



FRANZÖSISCHE REPUBLIK

Hauptankläger:
Francois de Menthon
Auguste Champetier de Ribes

Stellvertretender Hauptankläger:
Charles Dubost
Edgar Faure

Hilfsankläger (Abteilungsleiter):
Pierre Mounier
Charles Gerthoffer
Delphin Debenest

Hilfsankläger:
Jacques B.Herzog
Henry Delpech
Serge Fuster
Constant Quatre
Henry Monneray



UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

Hauptankläger:
General R.A.Rudenko

Stellvertretender Hauptankläger:
Oberst J.W.Pokrowsky

Hilfsankläger:
Justizstaatsrat zweiter Klasse
L.R.Schenin
Justizstaatsrat zweiter Klasse
M.Y.Raginsky
Justizrat dritter Klasse
N.D.Zorya
Oberjustizrat
L.N.Smirnow
Obest D.S.Karev
Oberstleutnant J.A.Ozol
Kapitän W.W.Kutschin
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 11:08
Der Saal 600
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 11:37
Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945:Mitglied des NSDAP,Reichsführer der SA,General der SS,Mitglied und Präsident des Reichstags,Preußischer Innenminister,Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei,Präsident des Preußischen Staatsrates,Treuhänder des Vierjahresplans,Reichsluftfahrtminister,Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung,Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers.Am 9.Mai 1945 war er von amerikanischen Soldaten in Zell am See (Ostmark) festgenommen worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 12:09
Heß war in der Zeit von 1921 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Stellvertreter des Führers,Reichsminister ohne Geschäftsbereich,Mitglied des Reichstags,Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung,designierter Nachfolger des "Führers" nach dem Angeklagten Göring,General der SS und General der SA.In ungeklärter Mission war er am 10.Mai 1941 mit einer Me 110 von Augsburg aus nach Northhumberland/Schottland geflogen und seither in britischer Gefangenschaft.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 19:24
Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Mitglied des Reichstags,Außenpolitischer Berater Hitlers,Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten,Botschafter in London,Organisator und Leiter der Dienststelle Ribbentrop,Reichminister für auswärtige Angelegenheiten,Mitglied des politischen Stabes des "Führers" im Hauptquartier und General der SS.Am 14.Juni 1945 hatten ihn britische Soldaten in Hamburg,wo er unter falschem Namen lebte,verhaftet.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 19:47
Ley war von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Reichsleiter,Organisationsleiter der NSDAP,Reichstagsmitglied,Führer der Deutschen Arbeitsfront,General der SA und Mitorganisator des "Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter".Am 16.Mai 1945 in einer Berghütte bei Berchtesgaden wurde er verhaftet.Am 25.Oktober 1945 beging er in seiner Zelle im Nürnberger Gefängnis Selbstmord durch Erhängen.
Anklagepunkte:1,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 19:52
Keitel war von 1938 bis 1945:Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht,Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall.Er hatte am 8.Mai 1945 im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst das Kapitulationsdokument unterschrieben und war wenige Tage später in Flensburg verhaftet worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 20:42
Kaltenbrunner war in den Jahren von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,General der SS,Mitglied des Reichstags,General der Polizei,Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei,Polizeipräsident von Wien,Nieder- und Oberösterreich,Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes.Er war am 15.Mai 1945 von amerikanischen Truppen in der Ostmark aufgegriffen worden.
Anklagepunkte:1,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 12. November 2006, 20:51
Rosenberg war in den Jahren 1920 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Reichstagsmitglied,Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik,Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung "Völkischer Beobachter" und der "NS-Monatshefte",Leiter des außenpolitischen Amtes der NSDAP,Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP,Reichsminister für die besetzten Ostgebiete,Organisator des "Einsatzstabes Rosenberg",General der SS und der SA.Er war am 19.Mai 1945 im Lazarett in Flensburg-Mürwick verhaftet worden.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 14. November 2006, 19:15
Frank war in der Zeit von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,General der SS,Reichstagsmitglied,Reichsminister ohne Geschäftsbereich,Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz,Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für deutsches Recht,Chef der Zivilverwaltung von Lodz,Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen,Posen,Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete.
Er war am 6.Mai 1945 in Berchtesgaden festgenommen worden.
Anklagepunkte:1,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 14. November 2006, 20:38
Frick war von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Reichsleiter,General der SS,Reichstagsmitglied,Reichsinnenminister,Preußischer Minister des Inneren,Reichswahlleiter,Generalbevollmächtiger für die Reichsverwaltung,Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes,Memel,Danzig,der einverleibten Ostgebiete,Eupen,Malmedy und Moresnet,Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren,Generalgouverneur für Unter-Steiermark,Ober-Kärnten,Norwegen,Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete,und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren.Er war am 4.Mai 1945 in der Nähe von München,von Soldaten der 7.US-Armee in die Hände geraten.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 14. November 2006, 21:05
Streicher war von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Mitglied des Reichstags,General in der SA,Gauleiter von Franken,Hauptschriftleiter des antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer".
Das Oberste Parteigericht in München hatte ihn hauptsächlich wegen finanzieller Verfehlungen am 13.2.1940 aller Ämter enthoben und auf sein Gut Pleikersdorf bei Fürth (Bayern) verbannt.Von dort war er bei Kriegsende geflohen und-als Künstler getarnt.Am 23.Mai 1945 bei Berchtesgaden verhaftet worden.
Anklagepunkte:1,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mi, 15. November 2006, 20:31
Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Hitlers Wirtschaftsberater,Reichstagsmitglied,Pressechef der Reichsregierung,Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda,Reichswirtschaftsminister,Preußischer Wirtschaftsminister,Präsident der Deutschen Reichsbank,Wirtschaftsbevollmächtigter und Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung.
Er war am 11.Mai 1945 in Berlin festgenommen worden.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 16. November 2006, 20:40
Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Mitglied des Reichstags,Reichswirtschaftsminister,Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der Deutschen Reichsbank.
Er war bei den Nazis in Ungnade gefallen und in das KZ Flossenbürg eingeliefert worden,von dort nach Prag verbracht,war er am 4.Mai 1945 von amerikanischen Truppen ergriffen worden.
Anklagepunkte:1,2
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 16. November 2006, 20:46
Dönitz war in den Jahren von 1932 bis 1945:Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddingen,Befehlshaber der U-Boot-Waffe,Vizeadmiral,Großadmiral und oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine,Hitlers Ratgeber und dessen Nachfolger als Haupt der deutschen Regierung.Letzter Reichspräsident bis 23.5.1945 in Flensburg-Mürwick,dort als Kriegsgefangener festgenommen.
Anklagepunkte:1,2,3
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 16. November 2006, 20:51
Raeder war von 1928 bis 1945:Oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine,Generaladmiral,Großadmiral und Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine.
Am 23.Mai 1945 in seiner Wohnung in Berlin-Babelsberg von russischen Offizieren festgenommen und nach Moskau verbracht.
Anklagepunkte:1,2,3
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 16. November 2006, 21:40
Schirach war von 1924 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Mitglied des Reichstags,Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA-Führung,Reichsleiter in der NSDAP für Jugenderziehung,Leiter der Hitler-Jugend,Reichsverteidigungskommissar,Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien.
Er hatte sich in Schwaz (Tirol) unter fremden Namen verborgen gehalten und sich am 5.Mai 1945 selbst den Amerikanern gestellt.
Anklagepunkte:1,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 16. November 2006, 21:47
Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen,Mitglied des Reichstags,Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes,zusammen mit dem Angeklagten Ley Leiter der "Reichsdienststelle für die Fürsorge der Fremdarbeiter", General der SS und General der SA.
Festgenommen  im Mai 1945.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 20:11
Jodl war von 1932 bis 1945:Oberstleutnant in der Operationsabteilung der Wehrmacht,Oberst,Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht,Generalmajor,Chef des Wehrmachtführungsstabes und Generalleutnant.
Er hatte in Reims die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet und war am 23.Mai 1945 als Kriegsgefangener festgenommen worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 20:22
Bormann war in der Zeit von 1925 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Reichstagsmitglied,Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA,Gründer und Leiter der Hilfskasse der NSDAP,Stabsleiter des "Führer"- Stellvertreters Heß,Leiter des Parteigerichts,Sekretär des "Führers",Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung,Organisator und Leiter des Volkssturms,General der SS und General der SA.
Er war unbekannten Aufenthalts und wurde in Abwesenheit angeklagt,er soll bei den Endkämpfen in Berlin gefallen sein.
Anklagepunkte:1,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 20:40
Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945:Mitglied der NSDAP,Mitglied des Reichstags,Reichskanzler,Vizekanzler,Spezial-Bevollmächtigter für die Saar,Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan,Botschafter in Wien und Botschafter in der Türkei.
Er war im April 1945 in Stockhausen/Westfalen verhaftet worden.
Anklagepunkte:1,2
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 21:36
Seyß-Inquart war von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,General der SS,Staatsrat in Österreich,Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich,Bundeskanzler von Österreich,Mitglied des Reichstags,Reichsminister ohne Portefeuille,Chef der Zivilverwaltung in Südpolen,stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande.
Er war am 7.Mai 1945 von kanadischen Truppen an Bord eines aufgebrachten Schnellbootes der deutschen Kriegsmarine verhaftet worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 21:43
Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Reichsleiter,Mitglied des Reichstags,Reichsminister für Bewaffnung und Munition,Leiter der "Organisation Todt",Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates.Chefarchitekt Hitlers für Großbauten in Berlin,München,Nürnberg etc.
Er war am 23.Mai 1945 in Flensburg-Mürwick verhaftet worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 21:47
Neurath war zwischen 1932 bis 1945:Mitglied der NSDAP,General der SS,Mitglied des Reichstags,Reichsminister,Reichsaußenminister,Reichsprotektor für Böhmen und Mähren.
Er wurde am 6.Mai 1945 von französischen truppen festgenommen.
Anklagepunkte:1,2,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 21:56
Fritzsche war von 1933 bis 1945:Mitglied der NSDAP,Hauptschriftleiter des offiziellen deutschen Nachrichtenbüros,Chef des Runkfunksystems und der Presseabteilung des Reichsministers für Propaganda,Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium,Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks.
Anfang Mai 1945 von sowjetischen truppen von Berlin nach Moskau in das Gefängnis "Lubjanka" verbracht.
Anklagepunkte:1,3,4
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 18. November 2006, 22:01
Krupp war zwischen 1932 und 1945:Leiter der Friedrich-Krupp-AG,Mitglied des Generalwirtschaftsrates,Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie,Leiter der Gruppe für Kohle,Eisen und Metallprodukte unter dem Reichswirtschaftsministerium.
Am 21.Mai 1945 an seinem Ferienwohnsitz in Blühnbach bei Salzburg unter Hausarrest gestellt worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4 (7)
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 02. Dezember 2006, 15:43
Wie nahmen die Gefangenen das furchtbare Dokument auf? Der amerikanische Gerichtspsychologe Gustave M. Gilbert hat die Angeklagten in ihren Zellen beobachtet, mit ihnen gesprochen und ein genaues Tagebuch darüber geführt. Er bittet die Gefangenen, ihre Stellungnahme zu der Anklageschrift mit ein paar Worten an den Rand des Dokuments zu schreiben. Diese Bemerkungen spiegeln nach Ansicht des Psychologen die Charaktere am deutlichsten wider.

Hans Fritzsche: "Es ist die schrecklichste Anklage aller Zeiten. Nur eines ist noch schrecklicher: die Anklage, die das deutsche Volk gegen den Mißbrauch seines Idealismus erheben wird."

Franz v. Papen: " Die Anklage hat mich entsetzt, und zwar wegen 1. der Unverantwortlichkeit, mit der Deutschland in diesen Krieg und die weltweite Katastrophe geworfen wurde, 2. der Anhäufung von Verbrechen, die einige Angehörige meines Volkes begangen haben. Das letztere ist psychologisch unerklärlich. Ich glaube, daß Heidentum und die Jahre der totalitären Herrschaft die Hauptschuld tragen. Durch beides wurde Hitler im Laufe der Jahre ein pathologischer Lügner."

Hjalmar Schacht: "Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich angeklagt bin."

Frank: "Ich erwarte den Prozeß als ein gottgewolltes Weltgericht, das berufen ist, die furchtbare Zeit der Leiden unter Adolf Hitler zu prüfen und zum Abschluß zu bringen."

Kaltenbrunner: " Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen."

Dönitz: "Keiner dieser Anklagepunkte betrifft mich letzten Endes. Typischer amerikanischer Humor."

Keitel: "Für einen Soldaten sind Befehle Befehle."

Ribbentrop: " Die Anklage richtet sich gegen die verkehrten Leute."

Speer: "Der Prozess ist notwendig. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für so schreckliche Verbrechen - auch unter einem autoritären System."

Heß: "Ich kann mich nicht erinnern."

Göring läßt einen Geistesblitz los: "Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!" (9)

Es gab nur einen, der unter der Wucht der Anklageschrift zusammenbrach: Dr. Robert Ley, einst mächtiger Führer der Deutschen Arbeitsfront und als Antisemit höchstens noch von Streicher übertroffen. Ley erhängte sich am 25.10.1945 in seiner Zelle.

Leys Platz auf der Anklagebank war allerdings nicht der einzige, der leer blieb. Zwei weitere Männer blieben dem Gericht fern. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach und Martin Bormann. Mit Krupp wollte die Anklagebehörde symbolisch die deutsche Rüstungsindustrie erfassen. Die Anklageschrift warf dem Industriellen vor:"... daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle über Deutschland stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg. Er nahm teil an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege; er genehmigte und leitete Kiegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil". (10) Gustav Krupp war jedoch nicht verhandlungsfähig. Anträge der Anklagevertretung, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln oder an seine Stelle Sohn Alfried zu setzen, wurden von den Richtern abgewiesen. Krupps Platz auf der Anklagebank blieb leer. Leer blieb auch der Platz des Angeklagten Martin Bormann, Hitlers Privatsekretär. Gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 02. Dezember 2006, 15:48
Der Prozeß wurde am 20.11.1945 mit dem Verlesen der Anklageschrift durch Lordrichter Geoffrey Lawrence, dem Vorsitzenden des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg eröffnet. Nach dem die Anklageschrift im vollen Wortlaut vorgetragen worden war, wurden die Angeklagten aufgefordert, sich für "schuldig oder nicht schuldig" zu erklären. Alle Angeklagten mit Ausnahme des abwesenden Bormann erklärten sich für "nicht schuldig". Darauf folgte Robert Jacksons Eröffnungsrede für die Anklagebehörde. Diese Rede wurde weithin gerühmt, häufig abgedruckt und wird oft zitiert. Hier ein kurzer Auszug:

" ...Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat." Wenig später stellte sich Jackson offen der Frage der "Siegerjustiz":" Bevor ich auf die Einzelheiten des Tatbestandes eingehe, müssen noch einige allgemeine Überlegungen freimütig erwogen werden, die das Ansehen des Prozesses in der Meinung der Welt beinflussen könnten. Ankläger und Angeklagte sind in einer sichtlich ungleichen Lage zueinander. Das könnte unsere Arbeit herabsetzen, wenn wir nicht bereit wären, selbst in unbedeutenden Dingen gerecht und gemäßigt zu sein. Leider bedingt die Art der hier verhandelten Verbrechen, daß in Anklage und Urteil siegreiche Nationen über geschlagene Feinde zu Gericht sitzen. Die von diesen Männern verübten Angriffe, die eine ganze Welt umfaßten, haben nur wenige wirklich Neutrale hinterlassen. ... Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge." (11) Und an anderer Stelle: "Die Gefahr, die wir im Angesicht des sittlichen Urteils der Welt zu gewärtigen haben, besteht darin, daß die Welt diese Verhandlungen als politischen Prozeß betrachtet, den der Sieger dazu benutzt, sich an den Besiegten zu rächen. "...wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben, sondern daß sie ihn begonnen haben."

Einen Großteil seiner Rede widmete Jackson anschließend einem Überblick über das Beweismaterial, auf das sich der Vorwurf der Verschwörung zur Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges stützte.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 02. Dezember 2006, 16:05
In den nächsten Sitzungstagen wurde dazu eine Fülle von Beweisdokumenten zitiert. Eines der Schlüsseldokumente in diesem Zusammenhang ist das "Hoßbach-Protokoll" vom 5. November 1937. Was geschah an diesem Tag? An diesem Tag, noch fast ein Jahr vor dem Anschluß Österreichs, fast zwei Jahre vor Kriegsbeginn, enthüllte Hitler die ganze Reichweite seiner Pläne. Während das deutsche Volk und die Welt noch immer mit Friedensbeteuerungen beschwichtigt wurden, fand in Berlin eine geheime Sitzung statt. Die Teilnehmer, die sich um Hitler versammelten, waren Reichskriegsminister Werner von Blomberg, Generaloberst Werner von Fritsch als Oberbefehlshaber des Heeres, Generaladmiral Erich Raeder als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaloberst Hermann Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsaußenminister Constantin von Neurath und der persönliche Adjutant Hitlers, Oberst Friedrich Hoßbach. Hoßbach fertigte über den Inhalt dieser Sitzung ein Protokoll an. Es überdauerte den Krieg, wurde von den alliierten Truppen gefunden und lag nun auf dem Tisch der Anklagevertretung in Nürnberg. "Das Schriftstück", sagte der amerikanische Ankläger Aldermann, "zerstört jeden nur möglichen Zweifel an den wohlüberlegten Plänen der Nazis bezüglich ihrer Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer Bedeutung, daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut vorzulesen." Das Hoßbach-Protokoll ist eines der wichtigsten Beweisdokumente im ganzen Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Es zeigt fünf Dinge mit aller Deutlichkeit: 1. Hitlers Aufrüstung war nicht, wie er immer wieder betonte, eine Frage von nationaler Würde und Gleichberechtigung, sondern die erste Stufe seiner Angriffsabsichten. 2. Seit jener Besprechung vom 5. November 1937 wußten Wehrmachtsführung und Auswärtiges Amt, wußten die Angeklagten Göring, Keitel, Raeder und von Neurath,daß Hitler den "unabänderlichen Entschluß" gefaßt hatte, spätestens 1943/45 Gewalt anzuwenden und Krieg zu führen. 3. Hitler ist entschlossen, auch seine Gesinnungsfreunde Mussolini und Franco zu verkaufen. Es geht ihm nicht um seine Blutsverwandten, Österreicher und Sudetendeutsche, sondern um Rohstoffe und Menschenmaterial für neue Divisionen. 4. Alle Beteuerungen Hitlers gegenüber dem deutschen Volk und gegenüber der Welt sind bewußte Täuschungen: "Wir haben keine territorialen Forderungen in Europa", "Wir wollen nur den Frieden", "Wir wissen, daß Spannungen in Europa nicht durch Krieg gelöst werden können." 5. Hitler, der von seinem Propagandaminister Goebbels als "der größte Feldherr aller Zeiten" gepriesen worden ist, hat die militärische Lage vollkommen falsch eingeschätzt. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika hat er überhaupt nicht gerechnet. (12) (Das Protokoll ist im vollen Wortlaut im Anhang abgedruckt)
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 03. Dezember 2006, 09:55
Dann folgten im Gerichtssaal Filme über die Konzentrationslager Buchenwald, Bergen-Belsen und Dachau. Sie wurden in dem Zustand gezeigt, in dem amerikanische und britische Truppen sie vorgefunden hatten. Selbst für jene, die wie Telford Taylor schon eine frühere Besichtigung mitgemacht hatten, waren diese Bilder kaum zu ertragen. Der furchtbare Zustand der Lebenden und die Berge nackter Leichen, die von Bulldozern in ein gewaltiges Massengrab geschoben wurden, boten einen erschütternden Anblick
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 03. Dezember 2006, 09:58
Nach der amerikanischen Anklagevertretung, für die ungefähr 50 Personen vor Gericht auftraten, erhielt die britische Anklagevertretung das Wort. Ihr Vorsitzender, Kronanwalt Sir Hartley Shawcross schilderte unter Anklagepunkt 2 "Verbrechen gegen den Frieden" die Besetzung von Polen, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland, Luxemburg, Griechenland, Jugoslawien und der Sowjetunion. Die britische Präsentation des Beweismaterials beanspruchte knapp 4 Tage und belastete Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Raeder und Jodl schwer. Zu den Beweisdokumenten gehörte eine Zusammenstellung und Auslegung der von den Nazis verletzten zwischenstaatlichen Nichtangriffspakte. Ferner befaßte sich Shawcross mit der Planung und Ausführung der tatsächlichen Angriffe gegen einzelne Länder: Neben dem schon zitierten Hoßbach-Protokoll berief er sich auf die sogenannten "Schmundt-Notizen", die bereits von den Amerikanern in den Prozeß eingeführt worden waren und die ein weiteres Schlüsseldokument im Nürnberger Verfahren waren. Es handelte sich um das Protokoll einer Konferenz, die am 23.5.1939 im Arbeitszimmer des "Führers" in der neuen Reichskanzlei stattfand. Hitlers Adjudant Schmundt (Nachfolger von Hoßbach) hat die Aufzeichnungen angefertigt. Von den Angeklagten waren anwesend: Göring, Raeder und Keitel. Letzterer hat die Echtheit des Dokuments bestätigt. Entscheidend ist das Datum: der 23. Mai 1939. Zwei Monate nach Hitlers Einmarsch in Prag, zwei Monate nach Beendigung des spanischen Geheimkrieges der Legion Condor, und nicht viel mehr als drei Monate vor Beginn des 2. Weltkrieges fiel die Entscheidung über das Leben von Millionen Menschen. "Es heißt, die Umstände den Forderungen anzupassen", erklärte Hitler den Teilnehmern der Berliner Geheimkonferenz. "Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich. Die zurückliegende Zeit ist wohl ausgenützt worden. Alle Schritte waren folgerichtig auf das Ziel ausgerichtet. Nationalpolitische Einigung der Deutschen ist erfolgt. Weitere Erfolge können ohne Bluteinsatz nicht mehr errungen werden". Dann entwickelt Hitler seine Pläne: "Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung. In Europa ist keine andere Möglichkeit zu sehen. Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen. Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen...". (13)Gleichsam als Resümee zu Anklagepunkt 1 und 2 wurde am 11.12. ein Dokumentarfilm über den Nationalsozialismus in den Jahren von 1921 bis 1944 im Gerichtssaal vorgeführt.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mi, 06. Dezember 2006, 22:53
Nach der Weihnachtspause eröffnete der französische Hauptankläger Francis de Menthon am 17.1.1946 die französische Klage. Er warf den Angeklagten hauptsächlich und in erster Linie Kriegsverbrechen vor und wandte sich nun den Beweisen für die Begehung derartiger Verbrechen in den besetzten westeuropäischen Ländern zu. (Es gab eine Arbeitsteilung: Rudenko, der sowjet. Hauptankläger konzentrierte sich auf die osteuropäischen Länder). De Menthon teilte die den Angeklagten zu Last gelegten Kriegsverbrechen in 3 Hauptkategorien ein: "die Zwangsarbeit, die wirtschaftliche Ausplünderung und die Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen". (14) Sauckel, der "in Verbindung" mit Göring und Speer handelte, trug laut Anklage die schwerste Last der Schuld für das Zwangsarbeitsprogramm. (Sauckels Programm ist im Anhang abgedruckt). Unter "wirtschaftlicher Plünderung" verstand de Menthon "sowohl die Wegnahme von Gütern aller Art wie die Ausbeutung der nationalen Reichtümer an Ort und Stelle zugunsten des deutschen Krieges". Im Zusammenhang mit den "Verbrechen gegen physische Personen" behandelte de Menthon die "Exekutionen von Geiseln, die Verbrechen der Polizei, die Deportationen, die Verbrechen gegen Kriegsgefangene sowie die Terroraktionen gegen die Widerstandsbewegung und die Massaker an der Zivilbevölkerung". (15) In seinem Resümee hielt de Menthon fest: " .. der Krieg war von langer Hand vorbereitet und geplant, und bis zum letzten Tag wäre es ein leichtes gewesen, ihn zu vermeiden, ohne auch nur im geringsten etwas von den berechtigten Interessen des deutschen Volkes zu opfern. Und die Greueltaten sind im Laufe des Krieges nicht unter dem Einfluß einer wilden Leidenschaft oder eines kriegerischen Zornes oder aus einem Gefühl der Rache begangen worden, sondern aus kalter Berechnung, in bewußter Anwendung von Methoden und einer schon früh vorhandenen Lehre." (16) Nach de Menthons Eröffnungsrede begann der stellvertretende französische Hauptankläger Edgar Faure mit der Präsentation des Beweismaterials. Beweismaterial bezüglich der "Arbeitspflicht" und der "Ausplünderung der Wirtschaft" wurde für die Länder Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich vorgelegt. Allein die Zahlen waren niederschmetternd. Über 150.000 Belgier, 430.000 Holländer und 2,6 Millionen Franzosen waren gezwungen worden, "für die Kriegsanstrengungen des nationalsozialistischen Deutschlands zu arbeiten". (17) .Über 875.000 französische Arbeiter waren nach Deutschland deportiert und fast eine Million Kriegsgefangene zur Unterstützung militärischer Zwecke herangezogen worden. In der Beweisführung über die "Ausplünderung der Wirtschaft" stellten die Franzosen dar, wie Fabriken, Maschinen und andere Produktionsgüter beschlagnahmt und nach Deutschland geschafft wurden. Noch schädlicher aber wirkte sich die Beschlagnahme von Lebensmitteln sowie von Holz und anderen Brennstoffen aus. Im Laufe des Krieges gingen die französischen Lebensmittelrationen auf 1.800 bis 1.300 oder weniger Kalorien pro Tag zurück, ein Niveau, das sogar nach Ansicht der deutschen Regierung "eine Aushungerung bedeutet, die langsam zum Tode führt". Im nächsten Schritt präsentierte die französische Anklagevertretung Beweismaterialien über die deutschen Konzentrationslager und über die Tötung von Geiseln. Allein in Frankreich wurden fast 30.000 Geiseln umgebracht. In den Niederlanden waren es insgesamt 3.000 und auch in den anderen westeuropäischen Ländern verhielt es sich ähnlich. Viele Tausende wurden eingesperrt oder in Konzentrationslager deportiert. 40.000 Franzosen starben in französischen Gefängnissen unter deutscher Kontrolle. Dubost legte Beweise für viele Einzelfälle vor, bei denen es vor der Tötung zu unaussprechlichen Folterungen gekommen war.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 09. Dezember 2006, 17:17
Eine der Zeuginnen, die die französische Anklagevertretung aufrief, war Madame Vaillant- Couturier. Sie war eine mehrfach ausgezeichnete Abgeordnete der Konstituierenden Versammlung von Frankreich. Als Mitglied der Resistance war sie von den Deutschen Anfang 1942 in Paris verhaftet worden und hatte fast ein Jahr in deutschem Gewahrsam verbracht. Im März 1943 war sie dann mit einem Konvoi von 230 Französinnen nach Auschwitz gebracht und hier sowie im Lager Ravensbrück bis Kriegsende festgehalten worden. In Auschwitz waren die Französinnen unter derart entsetzlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen worden, daß nur 49 dieses eine Jahr überlebten. Madame Vaillant-Couturier beschrieb nun vor dem Internationalen Militärgerichtshof das Selektionsverfahren für diejenigen, die in die Gaskammern von Auschwitz geschickt wurden. Auch beschrieb sie die mit den Häftlingen veranstalteten medizinischen Experimente. Bei beiden Tätigkeiten tauchte der Name von Dr. Josef Mengele zum erstenmal im Prozeßprotokoll auf.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 09. Dezember 2006, 17:22
Nach dieser Zeugenvernehmung folgten Beweisdokumente für Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene und Zivilisten. Darunter befindet sich ein amtlicher Bericht des französischen Generals Bridoux über das Massaker von Oradour-sur-Glane. Charles Dubost verlaß ihn im Gerichtssaal: "Am Samstag, den 10. Juni (1944) , brach eine Abteilung SS, die wahrscheinlich der in der Gegend anwesenden Division "Das Reich" angehörte, in den vorher gänzlich umstellten Ort ein und befahl der Bevölkerung, sich auf dem Marktplatz zu versammeln. Die Männer wurden aufgefordert, sich in vier oder fünf Gruppen aufzustellen, von denen alsdann jede in eine Scheune eingesperrt wurde. Die Frauen und Kinder wurden in die Kirche geführt und dort eingeschlossen. Bald darauf krachten MG-Salven, und das ganze Dorf sowie die umliegenden Bauernhöfe wurden in Brand gesteckt. Die Häuser wurden eines nach dem anderen angezündet. Während dieser Zeit lebten die Frauen und Kinder, welche den Lärm der Feuersbrunst und der MG-Salven hörten, in höchster Angst. Um 17.00 Uhr drangen deutsche Soldaten in die Kirche ein und stellten auf der Kommunionbank ein Erstickungsgerät auf, das aus einer Art Kiste bestand, aus der brennende Zündschnüre hervorragten. In kurzer Zeit wurde die Luft nicht mehr atembar; jemandem gelang es jedoch, die Sakristeitür aufzureißen, wodurch es möglich wurde, die von der Erstickung betroffenen Frauen und Kinder wieder zu beleben. Die deutschen Soldaten begannen dann durch die Kirchenfenster zu schießen, sie drangen in die Kirche ein, um die letzten Überlebenden durch Maschinenpistolenschüsse zu erledigen, und schütteten einen leicht entzündbaren Stoff auf den Boden. Eine einzige Frau konnte sich retten. Sie war an einem Kirchenfenster emporgeklettert, um zu fliehen, als die Rufe einer Mutter, die dieser Frau ihr Kind anvertrauen wollte, die Aufmerksamkeit eines Postens auf sie lenkte. Er gab Feuer und verletzte sie schwer. Sie konnte ihr Leben nur dadurch retten, daß sie sich totstellte. Gegen 18.00 Uhr hielten die deutschen Soldaten die in der Nähe vorbeifahrende Lokalbahn an und ließen die nach Oradour fahrenden Reisenden aussteigen. Sie streckten sie durch Maschinenpistolen nieder und warfen die Leichen in die Feuersbrunst." Als nach dem Massaker wieder Menschen den eingeäscherten Ort betraten, bot sich ihnen ein grauenvolles Bild: " In der teilweise eingestürzten Kirche befanden sich noch verkohlte, von Kinderleichen stammende menschliche Überreste. Gebeine waren mit der Asche des Holzgetäfels vermengt. Ein Zeuge konnte am Eingang der Kirche den Leichnam einer Mutter sehen, die ihr Kind in den Armen hielt, sowie vor dem Altar die Leiche eines knienden Kindeleins und bei dem Beichtstuhl die zweier Kinder, die sich noch umschlungen hielten." Dieser Bericht stammte keineswegs von der französischen Regierung des ersten Nachkriegsjahres. Er wurde vielmehr von Bridoux im Auftrag der Vichy-Regierung abgefaßt und dem deutschen Oberbefehlshaber West übergeben. (20) Oradour war nur eine Begebenheit unter vielen hundert. Tagelang wurden im Nürnberger Gerichtssaal die Namen von Städten und Dörfern aufgezählt, die das gleiche und oft ein noch schlimmers Schicksal hatten. Stunde um Stunde der Verhandlung war angefüllt mit den Zeugnissen vom Leid von tausend, zehntausend, hunderttausend namenlosen Menschen. Die Franzosen beendeten ihren Klagevortrag mit Beweisen hinsichtlich der "Germanisierung.der besetzten Gebiete" (Elsaß und Lothringen) und bezüglich der "Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen".
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 09. Dezember 2006, 22:05
Nach den Franzosen hielt als letzter der vier Anklagevertreter am 8.2.1946 Roman Rudenko, Hauptankläger für die Sowjetunion, seine Eröffnungsrede. Der Gerichtssaal war zum erstenmal seit Wochen wieder voll besetzt. Die Pressevertreter waren vollzählig anwesend. Rudenko schilderte noch einmal die Eroberung der Tschechoslowakei, Polens, Jugoslawiens und der Sowjetunion. Für große Aufregung sorgte der sowjetische Hauptankläger als er Generalfeldmarschall Friedrich Paulus in den Zeugenstand rief. Paulus hatte im September 1940 den Auftrag erhalten, den Operationsplan für den Angriff auf die Sowjetunion durch eine deutsche Armee von etwa 130 bis 140 Divisionen auszuarbeiten, mit dem Ziel, die in Westrußland befindlichen Teile der sowjetischen Streitkräfte zu vernichten und eine Linie zu erreichen, die von Archangelsk entlang der Wolga bis zum Kaspischen Meer verlief. Paulus arbeitete einen derartigen Plan aus und übernahm in der Folge noch zahlreiche weitere ähnliche Aufgaben. Über diese Tätigkeiten sollte er in Nürnberg aussagen. Sensationell war sein Erscheinen im Zeugenstand aber vor allem aus folgendem Grund: Ende 1941 hatte Paulus den Oberbefehl über die Sechste Armee erhalten, die zu dieser Zeit gerade in Südrußland kämpfte. Es kam zur berühmten Schlacht von Stalingrad, in deren Verlauf die Sechste Armee eingekesselt wurde. Hitler befahl Paulus, bis zum letzten Mann auszuhalten, und beförderte ihn zum Generalfeldmarschall. Aber zur tiefsten Empörung von Hitler ergab sich Paulus schließlich mit den Überresten seiner Truppe den sowjetischen Streitkräften. In der Gefangenschaft bildete Paulus' Untergebener General Walther von Seydlitz-Kurzbach eine Gruppe, die sich "Nationalkomitee Freies Deutschland" nannte, und die aus emigrierten deutschen Kommunisten sowie aus einer großen Zahl deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion bestand. Paulus selbst schwor öffentlich dem Hitler-Regime ab. Die angeklagten Militärs sahen der Aussage von Paulus neugierig, angespannt und feindselig entgegen. Paulus selbst gab nichts sensationell neues von sich. Aus Aldermanns Dokumenten und Erklärungen war bereits unstrittig hervorgegangen, daß der deutsche Überfall auf die Sowjetunion vorsätzlich erfolgt war, und keinesfalls als Verteidigungsreaktion auf sowjetische Initiativen. Paulus Zeugenaussage lieferte nun das "Fleisch zu den dokumentarischen Knochen" (21). Nachfolgend ein kurzer Auszug aus Rudenkos Verhör von Paulus:Rudenko: "Unter welchen Umständen wurde der bewaffnete Überfall auf die UdSSR durchgeführt?" Paulus: " Der Angriff auf die Sowjetunion erfolgte, wie ich ausgeführt habe, nach einem von langer Hand vorbereiteten und sorgsam getarnten Plan. Ein großes Täuschungsunternehmen, das von Norwegen und von der französischen Küste organisiert wurde, sollte die Absicht einer Landung in England im Juni 1941 vortäuschen und die Aufmerksamkeit vom Osten ablenken." Rudenko: "Wie würden Sie die Ziele bezeichnen, die Deutschland mit dem Überfall auf die Sowjetunion verfolgte?" Paulus: "Die Zielsetzung Wolga-Archangelsk, die weit über die deutsche Kraft ging, charakterisiert an sich schon die Maßlosigkeit der Eroberungspolitik Hitlers und der nationalsozialistischen Staatsführung. Strategisch hätte das Erreichen dieser Ziele die Zerschlagung der Streitkräfte der Sowjetunion bedeutet. Wie sehr es Hitler auf die Gewinnung wirtschaftlicher Ziele in diesem Krieg ankam, dafür kann ich ein Beispiel anführen, das ich persönlich erlebt habe. Am 1. Juni 1942, gelegentlich einer Oberbefehlshaber-Besprechung im Bereich der Heeresgruppe Süd in Poltawa, erklärte Hitler: "Wenn ich das Öl von Maikop und Grozny nicht bekomme, dann muß ich diesen Krieg liquidieren." Zusammenfassend möchte ich sagen: Die gesamte Zielsetzung bedeutete die Eroberung zwecks Kolonisierung der russischen Gebiete, unter deren Ausnutzung und Ausbeutung und mit deren Hilfsmitteln der Krieg im Westen zu Ende geführt werden sollte, mit dem Ziele der endgültigen Aufrichtung der Herrschaft über Europa." ... Rudenko:" Wer von den Angeklagten war aktiver Teilnehmer an der Entwicklung des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion?" Paulus: "Von den Angeklagten, soweit sie in meinem Blickfeld lagen, die ersten militärischen Berater Hitlers. Das ist der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, der Chef des Wehrmachtsführungsstabes, Jodl, und Göring in seiner Eigenschaft als Reichsmarschall, als Oberbefehlshaber der Luftwaffe und als Bevollmächtigter auf dem rüstungswirtschaftlichen Gebiet."
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 11. Dezember 2006, 22:03
Die anschließend von der sowjetischen Anklagevertretung vorgelegten Dokumente über Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen berichteten von entsetzlichen Vorfällen. General Kurt von Oesterreich, der Kommandant der Kriegsgefangenen des Danziger Wehrkreises, bestätigte in seiner eidesstattlichen Versicherung, er habe den Befehl bekommen, daß "Kriegsgefangenenlager ... einfach unter freiem Himmel durch Absperrung mit Stacheldrahtzäunen errichtet werden müßten", und daß es keine Barackenlager für die russischen Gefangenen gegeben habe. In diesen ungeschützten Internierungslagern verhungerten und erfroren Millionen sowjetischer Gefangener. In Generalfeldmarschall von Reichenaus Befehl über das "Verhalten der Truppe im Ostraum" hieß es: "Das Verpflegen von ... Kriegsgefangenen ist eine ... mißverstandene Menschlichkeit." Tausende von Gefangenen wurden in Sachsenhausen, Majdanek und anderen Konzentrationslagern umgebracht. Gefangene deutsche Soldaten sagten aus, daß die Generäle Walter Model und Walther Nehring, beides Kommandeure von Panzerdivisionen, den Befehl erteilt hätten, daß keine Gefangenen gemacht werden sollten - vermutlich um das Vordringen ihrer Truppen zu beschleunigen. Besonders abscheulich waren die von den Deutschen errichteten Großlazarette für Gefangene, in denen infolge von vorsätzlicher Überfüllung, Schmutz, Infektionskrankheiten und Hunger täglich Hunderte von "Patienten" starben.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 14. Dezember 2006, 21:38
Zum Beweismaterial, das der sowjetische Hauptankläger Roman Rudenko dem Gericht vorlegte, gehörten auch die Erinnerungen des ehemaligen nationalsozialistischen Senatspräsidenten von Danzig, Hermann Rauschning. Dieser berichtete, was Adolf Hitler einmal zu ihm sagte, und Rudenko las die ungeheuerliche Stelle im Gerichtssaal vor: ""Wir müssen eine Technik der Entvölkerung schaffen. Wenn Sie mich fragen, was ich unter Entvölkerung verstehe, so werde ich ihnen sagen, daß ich die Vernichtung ganzer rassischer Einheiten im Auge habe, und dies werde ich tun, ich sehe darin, grob ausgedrückt, meine Aufgabe. Die Natur ist grausam, daher dürfen auch wir grausam sein. Wenn ich die Blüte des deutschen Volkes ohne jedes Bedauern über das Vergießen kostbaren deutschen Blutes in die Hölle des Krieges schicken kann, so habe ich natürlich das Recht, Millionen von Menschen niederer Rasse zu vernichten, die sich wie Ungeziefer vermehren."
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 14. Dezember 2006, 21:42
Im weiteren Verlauf legte Oberjustizrat Smirnow Beweismaterial für deutsche Greueltaten gegen die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete der UdSSR, Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei vor. Dieses Beweismaterial basierte auf eidesstattlichen Aussagen von Augenzeugen deutscher Greueltaten, die der "Außerordentlichen Staatlichen Kommission der Sowjetunion" vorgelegt worden waren. Wenn man an den Charakter und an die große Zahl der Dokumente dachte, die zuvor von den amerikanischen und französischen Anwälten vorgelegt worden waren, dann konnte es scheinbar gar nichts Schlimmeres mehr geben; aber tatsächlich verblaßten diese früheren Präsentationen im Vergleich zu dem, was Smirnow aufbot. Es stellte sich heraus, warum dies so war: Den Naziführern war es durch Befehle, Einschüchterungen und die Vorführung von Beispielen gelungen, ihre Gefolgsleute davon zu überzeugen, daß Slawen tatsächlich "Untermenschen" seien und daß sie - abgesehen von denen, die einer nützlichen Sklavenarbeit zugeführt werden könnten - auf derartig bestialische Weise umgebracht werden sollten, daß im ganzen Land nur noch Angst und Schrecken regierten. Dazu war eine entsprechende Indoktrinierung und Ausbildung erforderlich, wie Smirnow erläuterte: "Es ist selbstverständlich, daß es nicht genügte, chemische Rezepte für "Zyklon A" (ein Giftgas) auszuarbeiten, Gaskammern und Krematoriumsöfen zu konstruieren oder Spezialverfahren der Massenerschießung in allen Einzelheiten festzulegen, um Millionen unschuldiger und hilfloser Menschen zu vernichten, sondern man mußte zu diesem Zwecke viele Tausende von Befehlsvollstreckern ausbilden, die diese Politik nicht "ihrer Form, sondern ihrem Geiste nach", wie sich Himmler einst ausdrückte, ausführten. Man mußte Menschen ohne Herz und Gewissen, mit perversen Neigungen, solche die mit den Grundsätzen der Moral und des Rechts bewußt gebrochen hatten, erziehen."

 Als Beleg dafür legte Smirnow ein Dokument vor, das den Titel trug "12 Gebote für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen", unterzeichnet von Herbert Backe, dem ehemaligen Ernährungsminister, der seine Leser ermahnte: " Ihr müßt Euch bewußt sein, daß Ihr Repräsentanten Großdeutschlands und Bannerträger der nationalsozialistischen Revolution und des neuen Europa für Jahrhunderte seid. Ihr müßt daher auch die härtesten und rücksichtslosesten Maßnahmen, die aus Staatsnotwendigkeiten gefordert werden, mit Würde durchführen. Charaktermängel des Einzelnen werden grundsätzlich zu seiner Abberufung führen."

 Anschließend veranschaulichte Smirnow die Ergebnisse derartiger Anweisungen durch eine lange Abfolge von Augenzeugenbeschreibungen, die teils von Gefangenen, teils von deutschen Soldaten oder Zivilisten stammten. Beispielsweise sagte ein Gefangener aus, der Leichen verbrennen mußte: " Um das Janovskylager herum war ein Stacheldraht angebracht ... Dahin brachte man Menschen, die dort vor Kälte und Hunger umkamen, da sie sich von dort nicht retten konnten ... Ein Mensch wurde am Hals, an den Händen oder Füßen aufgehängt, dann wurden die Hunde auf ihn gehetzt und rissen ihn in Stücke. Der Mensch wurde als Zielwand bei Schießübungen verwendet. Mit diesen Dingen beschäftigten sich am meisten die Gestapoleute Heine, Müller, Blum, der Chef des Lagers, Willhaus, und andere, an deren Namen ich mich nicht erinnere. ... Die Menschen wurden an den Beinen angefaßt und auseinandergerissen; Kinder im Alter von einem Monat bis zu drei Jahren wurden in Fässern, die mit Wasser gefüllt waren ertränkt. ... Die Frauen wurden an den Haaren aufgehängt, dabei wurden sie ausgezogen, hin und her geschaukelt, und so hingen sie, bis sie starben."
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 14. Dezember 2006, 21:47
Vier Tage lang erklangen im Gerichtssaal Berichte von unvorstellbaren und zahllosen Tötungen in allen von den Deutschen besetzten Gebieten in der Sowjetunion, Polen, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Als sich Smirnow mit der Tschechoslowakei befaßte, berichtete er von der Vernichtung von Lidice, einem Dorf in der Nähe von Prag , einer Greueltat, die damals überall in Europa und den USA bekannt war. Viele Sowjetdörfer, so Smirnow, hätten dasselbe Schicksal wie Lidice erlitten. Er nannte die Zahlen der Toten in mehreren Städten.
Waren diese Zahlen überzogen? Waren die Greueltaten erfunden oder übertrieben? Abgesehen vielleicht von Göring ist keiner der Richter, Verteidiger oder sonstigen Beobachter zu der Schlußfolgerung gelangt, daß man der sowjetischen Beweisführung im Grunde nicht trauen könne. Aber selbst Göring mußte gegenüber Dr. Gilbert zugeben, daß "es genügt, wenn nur 5 Prozent all dieser Greuelgeschichten wahr sind".  Am 19. Februar wandte sich Smirnow den Massenhinrichtungen in Auschwitz, Majdanek, Chelmno, Treblinka, Sobibor und Belsec zu. Die Glaubwürdigkeit der Beweisführung wurde durch sichergestellte deutsche Fotografien erhöht. Die abgelichteten Szenen stimmten mit dem Inhalt der Beweisdokumente überein. Smirnow schloß diesen Teil der sowjetischen Anklage mit einem Dokumentarfilm über "Die Grausamkeiten der deutsch-faschistischen Eindringlinge" ab. Ausgenommen von Göring, für den dieser Film kein Beweis war, stellten die anderen Angeklagten die Glaubwürdigkeit des Films nicht in Frage. Daran anschließend wurden die Naziplünderungen und die Zerstörung von Eigentum geschildert.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 14. Dezember 2006, 21:50
Am 25. Februar präsentierte Smirnow das Beweismaterial für den Anklagepunkt "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Diese Verbrechen unterschieden sich kaum von den Kriegsverbrechen gegen militärische und zivile Opfer. Als Unterscheidungsmerkmal wurde angegeben, daß sie sich gegen bestimmte nationale oder religiöse Gruppen richteten. Beim Beweismaterial über die Judenverfolgung stützte sich Smirnow weitgehend auf die von den Amerikanern sichergestellten Dokumente über die Einsatzgruppen sowie auf Berichte der sowjetischen und polnischen Regierungen über die Todeslager.
 Severina Schmaglewskaja, eine Frau die in Auschwitz gewesen war, sagte aus: Neugeborene Babys jüdischer Mütter wurden sofort umgebracht, und bei ihrer Ankunft zur Vernichtung bestimmte Kinder wurden oft in die Verbrennungsöfen geworfen, ohne daß man sie vorher in den Gaskammern erstickte. Andere Kinder wurden mit unbekanntem Ziel weggebracht. "Im Namen aller Frauen, die im Konzentrationslager zu Müttern geworden sind", sagte die Zeugin, "möchte ich heute die Deutschen fragen: "Wo sind diese Kinder?" Dr. Gilbert sah, wie einige Angeklagte und ihre Anwälte den Kopf senkten oder sich auf die Lippen bissen. Dr. Kranzbühler, der Anwalt von Dönitz, fragte seinen Klienten: "Hat denn niemand irgend etwas von diesen Dingen gewußt?" Dönitz schüttelte den Kopf und zuckte die Achseln. "Natürlich, jemand wußte davon", sagte Jodl ruhig. Der Angeklagte Jodl hatte selbstverständlich recht. Wenn niemand von "diesen Dingen" gewußt hätte, dann wären sie auch nicht passiert.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Do, 14. Dezember 2006, 21:53
Am 4.3.1946 kamen die Verteidiger der Angeklagten an die Reihe. In aller Form wurde ihre Seite des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet. Gemäß Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts wurden die Verteidiger entweder von den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Gerichtshof ernannt. In Abwesenheit des Angeklagten Bormann ernannte der Gerichtshof für ihn einen Verteidiger und bestimmte auch Verteidiger zur Vertretung der angeklagten Gruppen und Organisationen. Das Generalsekretariat des Tribunals hatte seit Anfang November 1945 Dokumente und Zeugen, die die Verteidigung haben wollte, ausfindig gemacht und beschafft. Insgesamt legte die Verteidigung dem Gerichtshof 2.700 Dokumente vor.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 18. Dezember 2006, 20:27
Gleich zu Prozeßbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Petition vor, die die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um die Strafbarkeit "der Entfesselung des ungerechten Krieges". Die Verteidigung machte geltend, daß "soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, ... der gegenwärtige Prozeß keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht (hat), sondern ein Verfahren (ist), das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen wurde". (29) Der Vorsitzende Richter des Internationalen Militärgerichtshofs, Sir Geoffrey Lawrence lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, im Kellog-Briand-Pakt von 1928 hätten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als "Werkzeug nationaler Politik" zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur "durch friedliche Mittel" beizulegen. Allerdings waren zur Einhaltung dieses Paktes keine Zwangsmittel vorgesehen
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 18. Dezember 2006, 20:30
Mehrfach versuchte die Verteidigung in Nürnberg vom "tu quoque" Argument ( d.h. gleiches Maß für gleichen Tatbestand; der Feind habe sich genauso verhalten) Gebrauch zu machen. Die Richter reagierten darauf mit dem Hinweis, daß das Londoner Statut die Zuständigkeit des Gerichts darauf beschränke, über deutsche Kriegsverbrechen zu urteilen, nicht aber über völkerrechtswidrige Handlungen der Siegermächte.

Die Reihenfolge der Verteidigung entsprach der Anklageschrift. Als erster war Görings Verteidiger an der Reihe . Während die Verteidigung Görings 12 Tage in Anspruch nahm, dauerte die der übrigen 20 Angeklagten etwa 4 Tage pro Angeklagter. Insgesamt vergingen darüber 78 Prozeßtage. Außer Heß betraten alle Angeklagten den Zeugenstand. Die Mehrzahl von ihnen gab zu, daß grauenhafte Verbrechen begangen worden waren, behauptete aber, daß sie persönlich in gutem Glauben gehandelt hätten. Die Generale hatten nur Befehle befolgt; die Admirale hatten nichts anderes als andere Admirale getan; die Politiker hatten nur für das Vaterland gearbeitet, und die Finanzleute hatten sich nur mit Geschäften befaßt.  Die Fülle der Beweisanträge der Verteidiger richtete sich kaum gegen das der Anklage zugrundeliegende Tatgeschehen. Den Beweisdokumenten der Anklagevertretung wurde nicht widersprochen. Ebensowenig wurde die Prozeßführung angegriffen. Sie wurde als sachlich, korrekt und fair bewertet. Vielmehr wurde immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts generell in Frage gestellt.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 18. Dezember 2006, 20:41
Ein Zeuge, der unverständlicherweise von der Verteidigung und nicht von der Anklagevertretung aufgerufen wurde, war Rudolf Höß, von 1940-43 Lagerkommandant von Auschwitz. Wie kein anderer verbreitete er lähmendes Entsetzen im Gerichtssaal. Hier berichtete ein Massenmörder aus erster Hand. Unter anderem sagte Höß aus: "Im Sommer 1941 wurde ich zum persönlichen Befehlsempfang zum Reichsführer SS, Himmler, nach Berlin befohlen. Dieser sagte mir dem Sinne nach, ich kann das nicht mehr wörtlich wiederholen, der Führer habe die Endlösung der Judenfrage befohlen, wir, die SS, haben diesen Befehl durchzuführen. Wenn jetzt zu diesem Zeitpunkt dies nicht durchgeführt wird, so wird später das jüdische Volk das deutsche vernichten. Er habe Auschwitz deswegen gewählt, weil es bahntechnisch am günstigsten liegt und auch das ausgedehnte Gelände für Absperrmaßnahmen Raum bietet."  Höß sprach so ruhig und gefühllos als handelte es sich um ganz selbstverständliche Dinge und nicht darum, Hunderttausende von Menschen in den Tod zu schicken. Höß versuchte Dr. Gilbert seine Sicht der Dinge zu erklären: "Verstehen Sie nicht, wir SS-Leute sollten nicht über diese Dinge nachdenken; es kam uns nie in den Sinn. Und außerdem war es gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Juden an allem Schuld hatten. ... Es stand nicht nur in den Zeitungen wie dem "Stürmer", sondern wir hörten es überall. Selbst bei unserer militärischen und ideologischen Ausbildung wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, daß wir Deutschland vor den Juden zu schützen hätten. ... Wir waren alle darauf gedrillt, Befehle auszuführen, ohne darüber nachzudenken. Der Gedanke, einen Befehl nicht auszuführen, kam einfach niemandem."  Höß Aussage war für die Angeklagten und ihre Verteidiger niederschmetternd.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 25. Dezember 2006, 23:12
Paar Bilder dazu!
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 01. Januar 2007, 02:13
Fast der ganze Juli 1946 verging über den Schlußplädoyers der Verteidigung (16 Prozeßtage) und der Anklagebehörde (3 Tage). Inhaltlich kam nichts mehr neues zu Tage. Die Verteidiger bestritten erneut die Rechtsgültigkeit der in der Londoner Charta aufgeführten "Verbrechen gegen den Frieden". Gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß eine Verurteilung und schwere Strafen zu erwarten waren. Bei den restlichen sei der Ausgang, so Telford Taylor, ungewiss gewesen. Die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten denn auch jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

Robert Jackson, der am 26.7.1946 das Schlußplädoyer für die amerikanische Anklagevertretung hielt, sagte :"Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus:
 Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten.
 
Einen Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge. Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der auswärtigen Politik gar nichts wußte.

 Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden.
 Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der Verkehrspolizei gleichkam.

 Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie anspornte.

Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte.
 
Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde.

 Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands.

 Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde.

 Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte. ...

Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem Gerichtshof, sie für nichtschuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht. ... Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.

 Auf Jacksons Plädoyer folgte das Plädoyer des britischen Hauptanklägers, der in seiner Rede unmißverständlich zu verstehen gab, daß jeder der Angeklagten ein Mörder sei. Die französische und die sowjetische Anklage forderte ausdrücklich die Todesstrafe für alle Angeklagten. Shawcross, der Brite, betonte wiederholt die Legitimität einer solchen Entscheidung, hoffte aber, daß unterschiedliche Urteile gefällt würden. Jackson gab keine klare Empfehlung ab.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 01. Januar 2007, 02:17
Das letzte Wort hatten die Angeklagten. So bestimmte es das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs. Am 31. August erhalten deshalb alle 21 Angeklagten im Gerichtssaal noch einmal Gelegenheit, ans Mikrophon zu treten und in eigener Sache zu sprechen. Fast fünfzig Druckseiten des Gerichtsprotokolls nehmen diese Schlußworte ein.  Damit war die Beweisaufnahme im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß beendet. Der Gerichtshof vertagte sich bis zur Urteilsverkündung.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 05. Februar 2007, 20:37
Die Nürnberger "Prozeß-Gemeinde" war sehr heterogen. Sie war von der einheimischen Bevölkerung getrennt. Da Nürnberg in der amerikanischen Besatzungszone lag, war die amerikanische Militärregierung für die nötige Infrastruktur verantwortlich. Sie beseitigte die Kriegsschäden am Prozeßgebäude, hatte die Angeklagten und die Zeugen nach Nürnberg gebracht und stellte das Wachpersonal im Gefängnis und im Gerichtssaal zur Verfügung. Ihr oblag die Ausstattung der Prozeßmitarbeiter und der Pressevertreter mit den notwendigen Vervielfältigungs-, Aufzeichnungs- und Telefongeräten und -einrichtungen. Aus ihren Reihen kam ein Großteil des Verwaltungs- und Büropersonals. Sie beschaffte und verteilte Nahrung und Getränke, Heizmaterial und sonstige Dienstleistungen für die Gemeinde. Sie unterhielt einen PX-Laden und stellte den Wagenpark und die Fahrer zur Verfügung. Ferner oblag ihr die Bereitstellung der Unterkünfte. Die Mitglieder der französischen und der englischen Delegation wohnten vor allem in Zirndorf. Die US-Quartiere lagen schon wegen der Größe der Delegation - sie war um ein Vielfaches größer als die der anderen Nationen - über ganz Nürnberg verstreut. Robert Jackson und seine engsten Mitarbeiter waren in Dambach untergebracht. Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens war das Grand Hotel am Nürnberger Hauptbahnhof.

Während die sowjetische, englische und französische Delegation in sich homogen waren, gehörten zur amerikanischen auch Nichtamerikaner, z.B. Deutsche wie Robert Kempner. Das internationale Spektrum der Prozeß-Gemeinde wurde noch verstärkt durch kleine Delegationen aus den ehemals von den Nationalsozialisten besetzten Ländern Polen, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Dänemark, Norwegen, Niederlande und Griechenland. Die ersten drei arbeiteten eng mit der sowjetischen, die anderen mit der britischen Delegation zusammen. Sie fungierten als Beobachter und als Quelle für zusätzliches Beweismaterial.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mo, 05. Februar 2007, 20:39
Die Pressevertreter, die über den Nürnberger Prozeß berichteten waren südwestlich von Nürnberg , in Stein, in der Faber-Castellschen Bleistiftfabrik untergebracht. Die Reporter und Kommentatoren kamen aus über zwanzig Nationen: rund achtzig aus den USA, fünfzig aus England, vierzig aus Frankreich, fünfunddreißig aus der Sowjetunion, zwanzig aus Polen und ein Dutzend aus der Tschechoslowakei.

Im Gerichtssaal waren 240 Plätze für die Presse reserviert und in einem großen Presseraum konnte das Verfahren auch über Lautsprecher verfolgt werden. Im Justizpalast waren die Nachrichtenagenturen RCA, Mackey, press Wireless und Tass untergebracht, und Fernschreiber wurden zur Nachrichtenübermittlung nach London und Paris installiert. Das Pressekorps behielt natürlich im Laufe des Prozesses nicht seine anfängliche Stärke bei. Sobald sich immer deutlicher herausstellte, daß die Verhandlungen noch mindestens mehrere Monate weitergehen würden, reisten viele Reporter ab. Wenn es aber etwas besonders Berichtenswertes gab, war der Andrang wieder groß. Das war der Fall bei den Eröffnungsreden der Ankläger, bei der Zeugenvernehmung von General Paulus, bei den Schlußworten der Angeklagten.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 13. Februar 2007, 18:36
In völliger Abgeschiedenheit arbeiteten die Richter der vier Nationen am Urteil und seiner Begründung. Selbst die Telefonleitungen zu den Beratungszimmern waren für diese Wochen abgeschaltet. Sicherheitsoffiziere überwachten die Zugänge, durchsuchten die Papierkörbe, beseitigten jede Spur, aus der ein Außenstehender vorzeitige Schlüsse auf den Ausgang der Beratung ziehen konnte. Während die Briten, Franzosen und Sowjets selbständig arbeiteten, hatten sich die amerikanischen Richter qualifizierte Juristen aus den USA als Berater kommen lassen.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 13. Februar 2007, 18:41
Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg setzte sich aus je zwei Vertretern der vier alliierten Mächte zusammen:

Für Großbritannien waren das Lordrichter Geoffrey Lawrence (Vorsitzender) und sein Stellvertreter Richter Birkett.

Für die USA: Francis Biddle und als Stellvertreter Richter John J. Parker.

Für Frankreich: Professor Donnedieu de Vabres, als Stellvertreter Appelationsgerichtsrat R. Falco.

Für die Sowjetunion: Generalmajor I.T. Nikitchenko, als Stellvertreter Oberstleutnant A.F. Wolchkow.

Gestützt auf die Aufzeichnungen des amerikanischen Richters Francis A. Biddle und seines englischen Kollegen Sir Norman Birkett hat der amerikanische Historiker Bradley F. Smith in seinem 1977 erschienenen Buch "Der Jahrhundert-Prozeß" die Legende zerstört, das Gericht sei in allen wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Anklage gefolgt.

Bevor es zu den Urteilssprüchen kam , konnten alle acht Richter in zwei Beratungsperioden ihre Meinung äußern. In der abschließenden Beratung zählten nur die Stimmen der vier ordentlichen Mitglieder des Gerichts. Für eine Verurteilung war eine Mehrheit von drei Stimmen erforderlich. Die Richter verhandelten die Urteile in der Reihenfolge der Anklageschrift; nur die Fälle ,die sich als schwer zu entscheiden erwiesen hatten, wurden für zuletzt aufgespart. Das waren einmal die möglichen Freisprüche (Papen, Schacht und Fritzsche), zum anderen die strittigen Fälle Schirach, Bormann, Raeder, Dönitz, Speer und von Neurath.

Der französische Vertreter Donnedieu de Vabres formulierte fast immer das mildeste Urteil, wollte aber keine Freisprüche. Nikitschenko forderte für alle die Todesstrafe.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 13. Februar 2007, 18:49
Am 30.September und 1.Oktober 1946 fand im vollbesetzten Saal 600 die Urteilsverkündung statt.

Am Anfang erklärten die Richter über ihre Zuständigkeit, die von der Verteidigung immer wieder bestritten wurde und über die die Meinungen der Völkerrechtler bis heute auseinandergehen: "Dem Gerichtshof ist die Vollmacht verliehen worden, alle Personen abzuurteilen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den im Statut festgelegten Begriffsbestimmungen begangen haben". Die Täter solcher Verbrechen waren persönlich verantwortlich. Ferner wurde die Zuständigkeit aus der "bedingungslosen Kapitulation Deutschlands" hergeleitet.

Der Hauptteil des Urteils - es umfaßt insgesamt 197 Seiten im Gerichtsprotokoll - bezog sich auf Punkt 1 der Anklage: Verschwörung zur Planung und Führung von Angriffskriegen. Es wurde die Geschichte der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, die Konsolidierung ihrer Macht im "Dritten Reich" und die Vorbereitungen für die deutschen Eroberungen durch Waffengewalt geschildert. Das Urteil folgte in seiner Darstellung den Eroberungszügen, stützte sich dabei auf erbeutete deutsche diplomatische und militärische Dokumente und kam zu dem Resultat, daß "einige der Angeklagten Angriffskriege gegen 12 Nationen geplant hatten und durchführten und daher dieses Verbrechens schuldig zu erachten seien".

Der Gerichtshof bezeichnete das Beweismaterial zu Teil 3 und 4 der Anklage - Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - im Hinblick auf die Grausamkeiten als "überwältigend in seinen Ausmaßen und seinen Einzelheiten". Die Richter erklärten die Grausamkeiten als "das Ergebnis von kalten und verbrecherischen Überlegungen", die unter den "Begriff des totalen Krieges" fielen.
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Di, 13. Februar 2007, 20:50
Anschließend behandelte der Gerichtshof die grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens. Unter anderem ging es um den Antrag der Verteidigung , den Anklagepunkt des Angriffskrieges fallen zu lassen, weil "zur Zeit, als die angeblichen verbrecherischen Handlungen begangen wurden, keine souveräne Macht Angriffskriege als Verbrechen ansah" und "daß kein Verbrechen ohne ein bereits vorher in Kraft befindliches Strafgesetz bestraft werden kann", nulla poena sine lege. Dieser Einwand wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, daß Angriffskriege mindestens seit dem Abkommen von Paris im Jahre 1928, dem Kellog-Briand-Pakt, als Verbrechen im Sinne des Völkerrechts anzusehen seien.  Außerdem wies das Gericht den Einwand der Verteidigung, daß sich Völkerrecht nur mit den Handlungen souveräner Staaten befasse und keine Bestrafung von Einzelpersonen vorsehe, zurück. "Verbrechen gegen das Völkerrecht", sagt das Urteil, "werden von Personen begangen, nicht von abstrakten Einheiten, und nur durch Bestrafung von Einzelpersonen ... kann ... internationales Recht durchgesetzt werden." Ferner wies das Urteil das Vorbringen der Verteidigung zurück, daß die Angeklagten unter Hitlers Befehlsgewalt gehandelt hätten und daher nicht für ihre Handlungen verantwortlich seien:

"Daß ein Soldat den Befehl erhalten hat, unter Verletzung des Völkerrechts zu töten oder zu martern, ist niemals als ein Entschuldigungsgrund für solche brutalen Handlungen anerkannt worden, wenn auch ... der Befehl als mildender Umstand bei der Bestrafung berücksichtigt werden kann. Der wirkliche Prüfstein ... ist nicht das Bestehen eines solchen Befehls, sondern die Frage, ob eine den Sittengesetzen entsprechende Wahl tatsächlich möglich war".
Titel: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Mi, 14. Februar 2007, 19:34
Den Begriff der Verschwörung, der der Kernpunkt der amerikanischen Anklage war, ließ das Gericht nur in einem eng umgrenzten Rahmen gelten, ein Gesichtspunkt, der besonders bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten wichtig wurde. Die Verschwörung müßte mit ihrem verbrecherischen Zweck klar ersichtlich sein. Sie dürfe nicht zu weit vom Zeitpunkt der Entscheidung und Handlung entfernt sein." Das Gericht entschied jedoch, daß "das Beweismaterial den gemeinsamen Plan einzelner Angeklagter erwiesen habe" und wies das Argument der Verteidigung zurück, daß "ein gemeinsamer Plan in einer totalen Diktatur nicht bestehen könne". Es erklärte: "Hitler konnte keinen Angriffskrieg allein führen. Er benötigte die Mitarbeit von Staatsmännern, militärischen Führern, Diplomaten und Geschäftsleuten. Wenn diese seine Ziele kannten und ihre Mitarbeit zur Verfügung stellten, machten sie sich zu Teilnehmern an dem von ihm ins Leben gerufenen Plan. Wenn sie wußten, was sie taten, so können sie nicht als unschuldig erachtet werden, weil Hitler sie benutzte."

Greueltaten, die vor dem Kriege von den Nationalsozialisten begangen wurden, wie furchtbar sie auch sein mochten - die Verfolgung der Juden, der Zigeuner und anderer - wurden nach der Sprache des Londoner Statuts als außerhalb der juristischen Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes erklärt und deshalb nicht geahndet.

Das Führerkorps der NSDAP, SS, SD und Gestapo wurden als verbrecherische Organisationen für diejenigen erklärt, die nach dem 1. September 1939 (Kriegsbeginn) Mitglieder geworden waren oder blieben. Niemand sollte wegen Mitgliedschaft verurteilt werden, wenn er nicht entweder "Kenntnis von den verbrecherischen Zwecken oder Handlungen der Organisation" hatte oder "persönlich in die Ausführung verbrecherischer Akte verwickelt war. Mitgliedschaft allein ist nicht ausreichend, um in den Rahmen dieser Feststellungen zu fallen." Das Gericht lehnte es ab, die SA, das Reichskabinett sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht zu verbrecherischen Gruppen oder Organisationen zu erklären.
Titel: Re: Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten
Beitrag von: md11 in So, 01. Juli 2007, 11:15
Der Schlußabschnitt des Urteils befaßte sich mit der Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten. Zuerst wurden die Schuldsprüche mit der Begründung verlesen. Jeder der Angeklagten erfuhr, nach welchen Punkten der Anklageschrift er schuldig oder nicht schuldig befunden wurde. Danach, am Nachmittag des 1. Oktober 1946 wurden die Verurteilten noch einmal, und diesmal jeder für sich allein, in den Saal geführt, um die Bekanntgabe des Strafmaßes zu hören. Die meisten Angeklagten nahmen die Schuldsprüche mit äußerer Unbeweglichkeit entgegen. Fritzsche, Papen und Schacht, die Freigesprochenen und schon Freigelassenen zeigten die beste Laune, lachten und rauchten genießerisch. Von allen Seiten prasselten die Fragen der Journalisten der ganzen Welt auf sie nieder.

Zwölf Angeklagte wurden zum Tode durch den Strang verurteilt: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Frank, Streicher, Sauckel, Jodl, Seyss-Inquart, und Martin Bormann in Abwesenheit.

Heß, Funk und Raeder wurden zu lebenslänglichem Gefängnis, Schirach und Speer zu zwanzig Jahren, Neurath zu fünfzehn und Dönitz zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Dr. Gilbert, dem Gerichtspsychologen konnte sich Sauckel am schlechtesten mit dem Todesurteil abfinden. Er bestürmte Friseur, Gefängnisarzt und Psychologen mit dem Hinweis, daß alles zweifellos nur einem Übersetzungsfehler zuzuschreiben sei. Er war fest überzeugt, daß man den Irrtum noch entdecken und das Urteil revidieren würde.

Das sowjetische Mitglied des Gerichtshofes, General Nikitschenko, war mit dem Freispruch von Schacht, Papen und Fritzsche und mit der Entscheidung, das Reichskabinett und den Generalstab als nicht verbrecherische Organisationen zu erklären, nicht einverstanden. Außerdem war Nikitschenko der Meinung, daß Heß zum Tode hätte verurteilt werden müssen. Die "Abweichende Meinung des Sowjetischen Mitglieds des Internationalen Militätgerichtshofes" wurde im Prozeßprotokoll anschließend an das Urteil abgedruckt.

Es können aus Platzgründen nicht alle Schuldsprüche und Urteilsbegründungen für die 21 Angeklagten zitiert werden. Exemplarisch wurden Keitel (48), Streicher(49), Funk (50) und Schacht(51) ausgewählt
Titel: Re: Tabelle der Strafaussprüche
Beitrag von: md11 in So, 01. Juli 2007, 11:29
30.September 1946,dieser Urteilsspruch wurde in öffentlicher Gerichtssitzung durch den Vorsitzenden am 1.Oktober 1946 verlesen.

Titel: Re: Die Vollstreckung des Urteils
Beitrag von: md11 in So, 01. Juli 2007, 11:36
Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat, der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte, gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.

Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der Fürther-Straße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Selbstmord, den er zwei Stunden vor dem festgesetzten Termin beging. Die Hinrichtung erfolgte an zwei Galgen. Die Leichname wurden im Krematorium des Münchner Ostfriedhofes verbrannt; die Asche in einem lange Zeit geheimgehaltenen Fluß bzw. Bach gestreut. Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden in das unter Vier-Mächte-Verwaltung gestellte Gefängnis in Berlin-Spandau überführt.
Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 21. Juli 2007, 07:30
Verurteilt zum Tode durch den Strang

Hermann Göring nach den Anklagepunkten 1, 2, 3, 4: Leiter oder Urheber bei Angriffskrieg, Sklavenarbeit, Judenmord.

Joachim v. Ribbentrop nach 1, 2, 3, 4: Der Reichsaußenminister unterstützte Angriffskrieg, Judenausrottung, Kriegsgefangenenmord.

Wilhelm Keitel nach 1, 2, 3, 4: Hitlers OKW-Chef erließ Angriffsweisungen und Mordbefehle gegen Soldaten und Zivilisten.

Ernst Kaltenbrunner nach 3, 4: Chef des Reichssicherheitshauptamtes, mitverantwortlich für Judenvernichtung und Mordaktionen.

Alfred Rosenberg nach 1, 2, 3, 4: trug einen großen Teil der Verantwortung für die blutige Besatzungspolitik in den Ostgebieten.

Hans Frank nach 3, 4: als Polen-Gouverneur an Terror, Ausbeutung, Zwangsarbeiterverschleppung und Judenmord beteiligt.

Wilhelm Frick nach 2, 3, 4: als Innenminister verantwortlich für Besatzungspolitik, Judenverfolgung und Geisteskrankenmord.

Julius Streicher nach 4: als Herausgeber des Hetzblattes ,,Der Stürmer" ein Hauptanstifter zu Mord und Ausrottung der Juden.

Fritz Sauckel nach 3, 4: als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz verantwortlich für Zwangsarbeit und Verschleppung.

Alfred Jodl nach 1, 2, 3, 4: Der Chef des Wehrmachtführungsstabes wirkte mit an Hitlers Angriffsplanung und Mordbefehlen.

Arthur Sevß-Inquart nach 2, 3, 4: als Reichskommissar verantwortlich für Besatzungsterror und Judenverfolgung in den Niederlanden.

Martin Bormann (in Abwesenheit) nach 3, 4: Der Parteisekretär trug die Mitverantwortung an allen Maßnahmen Hitlers seit 1941.


Verurteilt zu Haftstrafen

Rudolf Hess lebenslänglich, nach 1, 2: Der Führer-Stellvertreter war an Hitlers Kriegspolitik bis Mai 1941 beteiligt. Hess war als letzter Verurteilter noch im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau bis 1987 inhaftiert (Selbstmord).

Walter Funk lebenslänglich, nach 2, 3, 4: Der ehemalige Reichswirtschaftsminister nahm an Angriffsvorbereitungen und Ausbeutungspolitik teil.Am 16. Mai 1957 wegen Krankheit aus Spandau entlassen, am 31. Mai 1960 gestorben.

Karl Dönitz 10 Jahre, nach 2, 3: Der Großadmiral und letzte Marine-Oberbefehlshaber wurde wegen seiner Mitwirkung an Angriffshandlungen und wegen Kenntnis verbrecherischer Befehle belangt. Am 1. Oktober 1956 entlassen, am 24. Dezember 1980 gestorben.

Erich Raeder lebenslänglich, nach 1, 2, 3: Der Großadmiral nahm an Planung und Führung von Angriffskriegen teil und leitete Mordbefehle weiter. Wegen Krankheit am 26. September 1955 entlassen, am 6. November 1960 gestorben.


Baldur v. Schirach 20 Jahre, nach 4: Als Gauleiter von Wien war der ehemalige Reichsjugendführer an der Judenverfolgung beteiligt. Nach Verbüßung der Strafe am 1. Oktober 1966 aus dem Spandauer Kriegsverbrechergefängnis entlassen, am 8. August 1974 gestorben.

Albert Speer 20 Jahre, nach 3, 4: Als Reichsminister für Bewaffnung und Munition war er für den Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern mitverantwortlich. Nach Verbüßung seiner Strafe am l. Oktober 1966 entlassen, am 1. September 1981 gestorben.

Konstantin v. Neurath 15 Jahre, nach l, 2, 3, 4: Unter mildernden Umständen verurteilt, weil er als Reichsprotektor in Prag Terrormaßnahmen einzuschränken versuchte. Am 6. November 1954 wegen Krankheit entlassen, am 14. August 1956 gestorben.


Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Sa, 21. Juli 2007, 07:35
Am 1. Oktober 1946 um 15.37 Uhr endet die letzte Sitzung des Internationalen Militärtribunals. Zuvor hatte der sowjetische Richter noch eine abweichende Stellungnahme zu Protokoll gegeben: Zwölf Todesurteile waren den Sowjets nicht ausreichend und die Freisprüche lehnten sie ohnehin ab. Doch sie waren überstimmt worden.

Die Verteidiger der Verurteilten - Ausnahme: Speer, der das Urteil nicht als ungerecht empfindet  reichen beim Alliierten Kontrollrat (Berlin) Gnadengesuche ein. Jodl und Keitel bitten um den Tod durch die Kugel statt des Stranges. Die Gnade der Kugel verlangt auch Raeder, der den Tod der lebenslangen Haft vorzieht . Die Gesuche bleiben erfolglos.

Für die frühen Morgenstunden des 16. Oktober ist die Hinrichtung vorgesehen. In der kleinen Turnhalle, die sich an den Ostflügel des Gefängnisses, in dem die Hauptkriegsverbrecher untergebracht sind, anschließt, werden drei Galgen errichtet. Zwei Repräsentanten des besiegten Deutschland - der Nürnberger Generalstaatsanwalt Dr. Leistner und der bayerische Ministerpräsident Dr. Hoegner - werden als Zeugen zur Hinrichtung ,,zitiert". Die elf Todeskandidaten spüren am 15. Oktober Unruhe und Hektik im Haus - ahnen sie etwas? Göring jedenfalls, der in einem Brief an den Alliierten Kontrollrat vom 11. 10. um die Erschießung gebeten hatte mit der Begründung, daß der Tod eines Reichsmarschalls durch Erhängen nicht hingenommen werden könne , richtet sich selbst. Er war im Besitz einer Zyankali-Ampulle gewesen, über deren Herkunft nach wie vor gerätselt wird. Daß sie ihm - wie zeitweise behauptet - von General Bach-Zelewski bei dessen Zeugenvernehmung am 7. Januar überlassen worden sei, ist unwahrscheinlich, zumal Göring im Anschluß an dessen - belastende - Aussage geradezu vor Wut schäumte (,,Dieses dreckige, verfluchte Verräterschwein" ). Es spricht einiges dafür, daß Göring die Kapsel von dem US-Leutnant Jack Wheelis zugesteckt wurde, der zur Bewachungsmannschaft im Gefängnis gehörte und zu Görings Habe, die im Gefängnis verwahrt wurde, Zugang hatte . Mit ihm hatte Göring sich in gewissem Sinne angefreundet; ihm hatte er u. a. einen goldenen Füllfederhalter und eine Schweizer Armbanduhr (je mit eingravierter handschriftlicher Signatur Görings) und ein mit handschriftlicher Widmung versehenes Photo (,,Dem größten Jäger von Texas") geschenkt.Wheelis hatte zwar bei den Vernehmungen anlässlich der Ermittlungen zu dem Vorfall an Eides Statt erklärt, daß er zwischen dem 1. und dem 15. Oktober Göring nichts aus dessen Habe ausgehändigt habe - doch was war vorher? -

Gegen Mitternacht des 15. Oktober wird den übrigen zehn zum Tod Verurteilten nochmals einzeln in den Zellen das Todesurteil verlesen. Kurz nach ein Uhr wird als erster Ribbentrop zur Turnhalle geführt und gehenkt; als letzter folgt gegen 2.45 Uhr Seyß-Inquart . Die Leichen aller werden noch in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober auf Armeelastwagen nach München gebracht und dort im Krematorium des Ostfriedhofes verbrannt. Die Asche wird in einem Zufluß der Isar ausgestreut .

Bis zum 18. Juli 1947 verbleiben die sieben zu Freiheitsstrafen Verurteilten in Nürnberg. Erst dann werden sie in die Strafanstalt Berlin-Spandau eingeliefert, die - allgemein als Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis bekannt - dem Alliierten Kontrollrat untersteht. In der Bewachung wechseln sich die vier Großmächte in monatlichem Turnus ab.

Als erster der sieben Gefangenen wird am 4. November 1954 von Neurath wegen Krankheit entlassen; er stirbt 1956. Ebenfalls wegen Krankheit endet für Raeder am 26. September 1955 die Haft; er stirbt 1960. Dönitz wird nach voller Verbüßung der Strafe am 1. Oktober 1956 entlassen; er stirbt 1980. Am 16. Mai 1957 folgt die Entlassung Funks, der 1960 stirbt. Nach Verbüßung ihrer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe werden am 1. Oktober 1966 Speer und von Schirach entlassen; beide schreiben dann Bücher über ihr Leben; von Schirach stirbt 1974, Speer 1981. Hess verbleibt seit dem Herbst 1966 als einziger Häftling in Spandau. Er ist dreiundneunzig Jahre alt, als er im August 1987 Selbstmord begeht. Unmittelbar danach - bis dahin hatte auch die Vier-Mächte-Verwaltung des Gefängnisses ungeachtet des Kalten Krieges funktioniert - wurde das aus dem vergangenen Jahrhundert stammende Gebäude abgetragen.

Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: adrian in So, 22. Juli 2007, 10:59
Hallo Josef,

vielen Dank für diese Zusammenstellung. Das geballte Wissen in diesem Forum
ist Dank Deines Fleißes schier unerschöpflich. Dies ist nicht nur etwas für die
ältere Generation sondern auch etwas für unsere  z.T. nicht wissenden Schüler.

Gruß Werner
Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 29. Juli 2007, 17:09
Bilder und Zeitungsausschnitte  Teil 1.

Quelle-Nürnberger Nachrichten (verschiedene Jahrgänge)

Gruß
Josef
Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in So, 29. Juli 2007, 17:32
Bilder und Zeitungsausschnitte  Teil 2.
Titel: Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
Beitrag von: md11 in Fr, 02. Januar 2015, 18:26
Hallo,
hab da einen Zeitungsartikel gefunden von 2011 über die Jagd von Ernst Kaltenbrunner

http://www.tagesspiegel.de/kultur/die-geschichte-jagd-auf-kaltenbrunner/4144282.html (http://www.tagesspiegel.de/kultur/die-geschichte-jagd-auf-kaltenbrunner/4144282.html)

mfg
Josef